Vor Gericht

Bizarrer Auftritt des Superhirns

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Der angeklagte Finanzjongleur forderte für sich selbst die Höchststrafe

Der "Steuer-Jongleur" Werner R. hatte sich am Mittwoch bereits zum zweiten Mal im heurigen Jahr vor einem Wiener Schöffensenat zu verantworten, nachdem er im vergangenen Februar wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Staatsanwalt Volkert Sackmann "schoss" eine weitere Anklage hinterher, in der er dem mittlerweile 53 Jahre alten Superhirn weitere Betrügereien, Abgabenhinterziehung in der Höhe von 46 Mio. Euro und die Bildung einer kriminellen Organisation vorwirft.

Keine Höchststrafe
Der Wunsch des Angeklagten nach der "Höchststrafe" blieb unerhört: Der "Steuer-Jongleur" Werner R. wurde unter Bedachtnahme auf die vorangegangene sechsjährige Freiheitsstrafe zu einer Zusatzstrafe von zwei Jahren für die nach dem Strafgesetzbuch inkriminierten Betrügereien verurteilt. Damit blieb das Gericht zwei Jahre unter der gesetzlich möglichen Strafobergrenze.

Bizarrer Auftritt

Das "Superhirn", das zwischen 1992 und 1995 die Finanz mit Vorsteuerabzug-Tricksereien um unglaubliche 116,3 Mio Euro gebracht haben soll, legte einen bizarren Gerichtsauftritt hin. Zunächst bezifferte Werner R. sein Einkommen mit 550 Euro monatlicher Sozialhilfe, um im nächsten Satz festzustellen, er besitze ein Vermögen von fast 5 Mrd. Euro, das jedoch großteils am Grund des Atlantik ruhe: "Ich brauch's nicht. Ich hab's gebunkert. Ich finde hin. Sonst niemand. Ich muss drauf aufpassen".

Er bekenne sich zwar nicht schuldig, sei zu den Vorwürfen aber insofern geständig, als die Darstellung des Staatsanwalts zutreffe. Seiner Ansicht nach liege aber kein strafbares Verhalten vor, gab Werner R. zu Protokoll. Nicht er, sondern "im Finanzministerium" habe sich eine "kriminelle Organisation" gebildet: "Ich hätte es wissen müssen. Ich habe nicht aufgehört mit meinen Geschäften. Das war mein Schicksal."

Undurchsichtige Exportgeschäfte
Der 53-Jährige hatte vor mehr als zehn Jahren von Brasilien aus undurchsichtige Export-Geschäfte mit allein 186 Firmen bzw. Scheinfirmen in Österreich betrieben, laut Anklage umsatzsteuerbefreite Auslandslieferungen vorgetäuscht und sich dabei die Umsatzsteuer für gezielt weit über ihrem Wert deklarierte Waren wie Gelee Royal, Parfüm-Öl und Sintersteine einbehalten. Er selbst berief sich dabei auf ein "Steuer- und Abgabenembargo" gegen die österreichischen Finanzbehörden, die ihn seiner Meinung nach in den vorangegangen Jahren ungerecht behandelt hätten.

Nun forderte der Angeklagte das Gericht explizit auf, über ihn "die Höchststrafe" zu verhängen: "Sechs Jahre hab' ich schon bekommen. Vier Jahre fehlen mir noch (der Strafrahmen für gewerbsmäßigen schweren Betrug endet bei zehn Jahren, Anm.). Dann kann noch alles Mögliche nachkommen, mehr kann ich dann nicht mehr kriegen."

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