2 Jahre Haft

Brutale Messer-Attacke: Asylwerber verurteilt

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2 Jahre Haft für Iraner - Urteil nicht rechtskräftig

Ein 18-jähriger Asylwerber ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch nicht wegen Mordversuchs, sondern wegen absichtlich schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Gegen den Iraner wurde eine unbedingte Haftstrafe von zwei Jahren ausgesprochen. Im Anklagepunkt Mordversuch war die Abstimmung der Geschworenen 4:4 ausgegangen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 18-Jährige war im Juni bei einer Geburtstagsfeier in einer als Asylunterkunft angemieteten Privatwohnung mit einem Messer auf einen gleichaltrigen Afghanen losgegangen und hatte ihn mit zwei Stichen in den Rücken lebensgefährlich verletzt. Vor Gericht gestand der Angeklagte die Körperverletzung, bestritt aber jegliche Tötungsabsicht. "Ich wollte so etwas nicht machen und entschuldige mich", zeigte sich der 18-Jährige reuig.
 

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