Skandalurteil

Bürger-Aufstand gegen Sex-Täter

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Bürger verteilen Flugblätter - SPÖ fordert neues Gesetz.

Die Wut wird immer größer. Dass ein Sex-Täter nicht ins Gefängnis muss, stattdessen mit einer Fuß-Fessel zu Hause sitzt, macht fassungslos: Heribert B. (51) soll ein 15- jähriges Mädchen fünfmal vergewaltigt haben – er wurde 2007 verurteilt.

Der Ex-Hundetrainer wohnt direkt angrenzend an ein Kinderheim. Jetzt mobilisiert die Nachbarschaft in der Stadt Salzburg. Es wurden Flugblätter mit seinem Foto gedruckt: „In Ihrer Nähe wohnt ein Kinderschänder, und Sie können ihm jederzeit begegnen“. Die Zettel wurden in Briefkästen rund um das Haus des Täters verteilt.

Die Bewohner werden darin aufgefordert, derzeit extra wachsam zu sein: „Nachdem keiner weiß, wann sich dieser in Ihrer Umgebung herumtreibt, möchte ich Sie bitten, besonders auf Ihre Kinder achtzugeben!“

Im Internet schlägt das Jutiz-Urteil hohe Wellen. Tausende Österreicher lassen ihrer Wut freien Lauf.

Kritisiert wird vehement Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP). Denn: Es befinden sich derzeit vier Sex-Täter mit Fußfessel daheim. Bislang verbüßten 22 Vergewaltiger ihre Strafen im Hausarrest.

Das Opfer von B. ist entsetzt: „Ich bin der Ministerin scheinbar völlig egal.“ Aus dem Ministerium heißt es: „Verurteilungen und Vollzugsanordnungen sind Entscheidungen der unabhängigen Justiz.“

Nun will auch ein SPÖ-Politiker Gesetz ändern
Jetzt reicht es auch dem Justizsprecher der SPÖ. Hannes Jarolim sieht im Gespräch mit ÖSTERREICH dringenden Handlungsbedarf, das Gesetz muss geändert werden: „Wir müssen ausdrücklich reinschreiben, dass bei Gewaltdelikten mit besonderem Schwerpunkt auf den Sexualbereich die Opferinteressen ganz zentral im Vordergrund stehen müssen.“

Jarolim erhöht nun den Druck auf Beatrix Karl: „Ich erwarte mir von der Justizministerin geeignete Vorschläge zur Änderung. Nur Betroffenheit zu zeigen, ist ein bisschen wenig.“

So funktioniert die Fußfessel
Aktuell tragen 195 Häftlinge eine Fuß-Fessel in Österreich, darunter etwa Andrea Herberstein. Helmut Elsners Antrag wurde abgelehnt. Jeder Verurteilte, der nicht länger als zwölf Monate ins Gefängnis muss, kann eine Fuß-Fessel erhalten. Derzeit betrifft das vier Sex-Täter, 22 waren es seit Einführung der Fuß-Fessel 2010. Der Verurteilte muss eine geeignete Unterkunft und eine Beschäftigung nachweisen. Außerdem braucht er das Okay der mit ihm lebenden Personen.

 

 

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