Handy im Lokal aufgeladen

"Darum musste ich 1 Euro Strafe zahlen"

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Nach dem Leitungswasser haben die Wirte eine neue Einnahmenquelle entdeckt.

Geld für den Strom fürs Handyaufladen – diese Premiere einer dreisten Abzocke spielte sich Dienstag im Café im Hundertwasserhaus ab. ÖSTERREICH-Reporterin Larissa Eckhardt war dort nach dem Termin bei einer Buchpräsentation mit APA-Kollegen Herbert P. Oczeret, um den Abend mit einem Drink ausklingen zu lassen.

Es wurden vier Spritzer, die die beiden konsumierten. Währenddessen lud Larissa mit dem eigenen Ladekabel ihr Samsung-Handy auf. Sie hatte schon beim Hereinkommen die Wirtin des Terrassencafés danach gefragt – und wurde nicht gewarnt, dass das etwas kosten könnte.

Umso erstaunter war die Journalistin, dass sie bei gleicher Konsumation um einen Euro mehr als ihr Kollege zahlen sollte. Als sie auf der Rechnung (die sich die beiden teilten) den Posten „1 Strom zu 1 Euro“ fand, wusste sie, warum.

Wirtin Geld Laden
© TZOE/Eckhardt

Um 1 Euro kann man 
Handy 600 Mal aufladen

Die Reporterin zahlte die fragwürdige Gebühr fürs Handyaufladen und gab der Kaffeehaus-­Besitzerin sogar noch ein Trinkgeld; danach postete sie auf Facebook: „So schlimm steht es schon um manche Lokale. Strom verrechnet, weil ich das Handy angesteckt habe.“

Die Story wurde umgehend von mehreren Usern geteilt und kommentiert. Einer etwa rechnet aus, dass man um einen Euro ein Handy 600 Mal aufladen kann – was dem Jahresverbrauch eines Smartphones gleichkommt. Und Herbert P. Oczeret ist jetzt „Ex-Stammgast“ der Lokalität.

Arbeiterkammer-Expertin: "Über Kosten informieren"

Ein Euro für 60 Minuten Handyladen? Rechtlich möglich, erklärt Konsumentenschutz-Expertin Anja Mayer von der Arbeiterkammer Wien im Gespräch mit ÖSTERREICH: „Es wurde eine Dienstleistung in Anspruch genommen. Der Wirt ist hier durchaus berechtigt, dies in Rechnung zu stellen.“ Auch die Höhe von einem Euro kommt der Expertin nicht sonderlich hoch vor.

Aber: Der Wirt oder Kellner muss den Kunden vor Inanspruchnahme der Dienstleistung, in dem Fall vor dem Anstecken des Handys, über die Höhe der Kosten informieren. (mud)

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