Nach Griechenland

Dreijähriger soll abgeschoben werden

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Die Mutter fuhr nach Urlaub nicht in die Heimat - dagegen klagte der Vater.

Ein dreijähriger Bub, der nach einem Österreich-Urlaub mit seiner oberösterreichischen Mutter nicht mehr zu seinem Vater nach Griechenland zurückgekehrt war, muss zurück in sein Heimatland. Der Oberste Gerichtshof (OGH) verpflichtet die Frau zur Rückführung des Kindes.

Ehe geschieden
Der Vater des Kindes, ein Grieche, habe nur dem Urlaub, nicht aber dem dauernden Aufenthalt des Buben in Österreich zugestimmt. Demnach handle es sich nach dem internationalen Haager Übereinkommen um eine Kindesentführung. Das griechische Gericht werde entscheiden, wo das Kind leben wird. Bis dahin muss es zurück in sein Heimatland. Die Eltern hatten vor vier Jahren geheiratet, im Mai 2009 wurde die Ehe in Griechenland wieder geschieden.

Die zuständige Richterin des Bezirksgerichtes werde noch versuchen, die Mutter mit dem Kind zu einer freiwilligen Rückkehr nach Griechenland zu bewegen, hieß es weiter. Das hatte die Frau für den Fall einer abschließenden OGH-Entscheidung auch zugesagt. Ansonsten werde es durch speziell dafür ausgebildete Gerichtsvollzieher zu einer zwangsweisen Kindesabnahme und zur Übergabe an das griechische Jugendamt kommen.

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