Mordprozess

Ehefrau vor Augen der Kinder erstickt

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Im Falle eines Schuldspruchs droht dem Angeklagten (41) lebenslange Haft.

Die Polizei wurde am 18. Dezember des Vorjahres von der Großmutter einer 22-Jährigen in die Lortzinggasse nach Penzing gerufen. Der mutmaßliche Täter und Ehemann hatte die Reinigungskraft zuvor angerufen und gesagt, dass „etwas Schlimmes passiert“ sei.

In der Wohnung angekommen, traf die Frau fast der Schlag. Sie entdeckte ihre Enkelin tot am Boden liegend. Besonders tragisch: Neben der Leiche saßen die beiden kleinen Kinder (eineinhalb und ein halbes Jahr alt) des Opfers und weinten.

Tatort. Laut Obduktion wurde Alexandra S. (22) mit einem weichen Gegenstand erstickt. Ihr Ehemann, der gebürtige Steirer Herbert S., wurde von den zuerst am Tatort eingetroffenen Streifenpolizisten im Stiegenhaus gefasst.

Angeklagter bestreitet jegliche Tötungsabsicht

Am Anfang stritt der 41-
Jährige, der in Wien auf mehreren Baustellen arbeitete, die Tat vehement ab. Im Beisein von Anwältin Astrid Wagner legte S. dann ein Teilgeständnis ab: Er habe seiner Frau bei einem Streit um den Scheidungstermin mit der Hand den Mund zugedrückt.

Herbert S., dem Alexandra immer wieder seine Schulden vorgeworfen hatte, befürchtete, sich den Unterhalt für die 22-Jährige und die Kinder nicht leisten zu können. „Er hatte auf keinen Fall eine Tötungsabsicht“, so Anwältin Wagner. Ihr Mandant sei „überrascht und geschockt gewesen, als sie tot war“. Am Dienstag muss sich S. wegen Mordes vor Gericht verantworten. Es droht lebenslange Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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