Medienbericht

Eisenstangen-Mord: Justiz weist Vorwürfe zurück

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Behördensprecherin: Mail eines Polizisten wurde "umgehend bearbeitet".

Die Staatsanwaltschaft Wien hat die Vorwürfe des "Falter" entschieden zurück gewiesen, man habe auf den verwahrlosten, obdachlosen 21-Jährigen nicht eher reagiert, der in der vergangenen Woche am Brunnenmarkt eine 54 Jahre alte Frau zu Tode brachte. Das Mail eines Polizisten, der einen "Arbeitsauftrag" erbeten hatte, sei "umgehend bearbeitet worden", versicherte Behördensprecherin Nina Bussek.

"Die Sachbearbeiterin hat natürlich geantwortet. Es gibt einen Mail-Verkehr. Es wurde das weitere Vorgehen besprochen. Es wurde aber keine Festnahmeanordnung erlassen, weil das nach Ansicht der Staatsanwaltschaft unverhältnismäßig gewesen wäre", erläuterte Bussek am Dienstagabend im Gespräch mit der APA.

Verfahren wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt

"Auch die kolportierten Zahlen von 18 Anzeigen und vier anhängigen Verfahren stimmen nicht", betonte Bussek. Richtig sei, dass gegen den gebürtigen Kenianer beim Straflandesgericht seit 2014 ein Verfahren wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt nach einem Ladendiebstahl anhängig sei. In dieses Verfahren wurden laut Bussek mehrere kleine Lebensmitteldiebstähle einbezogen. Der 21-Jährige wurde außerdem im Jahr 2015 zwei Mal wegen leichter Körperverletzung angezeigt - dass dabei schon ein Mal eine Eisenstange im Spiel war, wie es in Medienberichten geheißen hatte, "steht nicht hundertprozentig fest, zumal diese Anzeige erst drei Wochen nach dem Vorfall eingegangen ist", sagte Bussek.

2016 wurde gegen den gebürtigen Kenianer schließlich noch wegen Sachbeschädigung ermittelt. Dieses Verfahren wurde eingestellt.

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