"Nur geleuchtet"

Elektroschocker gegen Taxler - Freispruch

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25-Jährige entging Verurteilung, ohne persönlich zur Verhandlung zu kommen.

Dass man nicht unbedingt persönlich zu seiner Verhandlung erscheinen muss, um freigesprochen zu werden, hat sich am Montag im Wiener Straflandesgericht gezeigt. Eine 25 Jahre alte Frau, die einen Elektro-Schocker gegen einen Taxifahrer gerichtet hatte, hätte sich dort wegen gefährlicher Drohung zu verantworten gehabt. Sie nahm den Termin nicht wahr. Dennoch entging sie einer Verurteilung.

Da es um ein bloßes Vergehen handelte und die beiden geladenen Zeugen im Unterschied zur Angeklagten erschienen waren, entschloss sich Richter Christian Böhm, in Abwesenheit der Frau zu verhandeln. Diese hatte sich in der Nacht auf den 6. November 2015 mit einem Arbeitskollegen nach einer durchgefeierten Nacht von einem Taxi vom Museumsquartier nach Hause bringen lassen. Dort angelangt, bemerkte sie, dass sie kein Bargeld mehr hatte. Darauf forderte sie den Taxler auf, sie zum nächsten Bankomaten zu chauffieren.

Mit Pfefferspray gegen Elektroschockerin

Als dieser die zusätzliche Strecke in Rechnung stellte, kam es zu einem Streit. Die Frau weigerte sich, für den Weg zum Bankomaten zu bezahlen. "Plötzlich hat sie in die Handtasche gegriffen, einen Elektro-Schocker rausgenommen und kurz draufgedrückt", schilderte der 42 Jahre alte Taxifahrer dem Richter. Er sei darauf schnell zu seinem Wagen gelaufen, habe einen Pfefferspray an sich genommen und auf die Frau gesprüht.

Die 25-Jährige hatte gegenüber der Polizei behauptet, sie habe mit dem Elektro-Schocker "im Dunkeln bloß leuchten" wollen. Versehentlich sei sie am Knopf angekommen und habe das Gerät "unabsichtlich betätigt". Ihr damaliger Begleiter konnte als Zeuge in der Verhandlung wenig Erhellendes angeben. Er sei auf das Ganze erst aufmerksam geworden", als ich etwas knistern gehört habe". Was vorher passiert sei, habe er nicht beobachtet.

"Die Wahrheit wird irgendwo in der Mitte liegen", meinte der Richter zu den Angaben der jungen Frau und des Taxlers. Eine gefährliche Drohung sei im Zweifel nicht anzunehmen. Folgen hatte allerdings der Besitz des Elektro-Schockers, bei dem es sich um eine verbotene Waffe handelt. Diesen Punkt erledigte der Richter diversionell: Falls die 25-Jährige zur Zahlung einer Geldbuße von 250 Euro bereit ist, wird die Anzeige nach dem Waffengesetz zurückgelegt. Die bei einem Security-Unternehmen beschäftigte Frau wäre dann weiter gänzlich unbescholten.

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