Pensionsmillionen

Elsner in Pensionsverfahren freigesprochen

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Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner stand erstmals wieder in Österreich vor Gericht.

Der Prozess der BAWAG gegen deren Ex-Generaldirektor Helmut Elsner ist heute Montagnachmittag nach sieben Stunden Verhandlung mit einem Freispruch für Elsner zu Ende gegangen. In dem Verfahren ging es um eine 6,8 Mio. Euro schwere Pensionsabfindung für den heute 80-jährigen Elsner, die er laut Bank nur deshalb bekam, weil dem Aufsichtsrat Verluste und Malversationen nicht bekannt waren.

Elsner zeigte sich nach Verhandlungsende "natürlich erleichtert" über den Freispruch. Er sei diesmal vor einem Richter gestanden, der nicht an seiner eigenen politischen Karriere interessiert war wie damals Richterin Claudia Bandion-Ortner, sagte er.

Schadenersatzansprüche vor Zivilgericht

In der Urteilsverkündung im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts erläuterte Richter Christian Böhm, dass die BAWAG auf den Zivilrechtsweg verwiesen werde. Das heißt, dass sie noch vor einem Zivilgericht eventuelle Schadenersatzansprüche geltend machen könnte. Ein Dienstnehmer sei nicht verpflichtet, seinem Dienstgeber eventuelle Entlassungsgründe mitzuteilen. Elsner sei zwar auf hoher Position gewesen, aber diese Regel gelte auch für ihn, meinte Böhm.

Widerspreche dem Tatplan

Von Beginn an waren in der Privatstiftung auch Personen mit Naheverhältnis zur BAWAG, so dass die BAWAG auf die Stiftung hätte greifen können, was auch dem angenommenen Tatplan widerspreche. Elsner habe also nicht das Geld aus dem Verfügungsbereich der BAWAG gebracht. Zwar hatte Elsner Weninger am 14.12.2000, noch ohne Verwendung des Geständnisses von Wolfgang Flöttl, versprechen müssen, dass er das Geld aus seiner Pensionsabfindung nicht anrühre. Die Anschaffung einer Liegenschaft als Alterssitz sei aber erst Jahre später erfolgt. Dieser Abfluss von Mitteln fand auch erst nach Rückfrage bei Weninger statt, der über die Höhe der Verluste - 1,4 Mrd. Euro - informiert war.

Elsner war im Laufe des Jahres 2001 weder entlassen worden noch wurde seine Pensionsabfindung zurückgefordert, so der Richter. Böhm ließ unter anderem mit der Begründung aufhorchen, dass es damals wie heute üblich sei, selbst bei groben Verfehlungen Vorstände in allen Ehren zu verabschieden, um medialen Wirbel zu vermeiden und die Firma sein Gesicht wahren kann.

Die klagende BAWAG hat theoretisch drei Tage Bedenkzeit, um ein Rechtsmittel zu ergreifen. Gerichtsbeobachter gehen jedoch nach der Urteilsbegründung nicht davon aus. Theoretisch könne auch die Staatsanwaltschaft noch ein Rechtsmittel erheben.

Gewohnt kämpferisch

Gleich zu Beginn des Verfahrens im Wiener Straflandesgericht gab sich Elsner bekannt kämpferisch. Einmal mehr betonte er, wie schon in den Prozessen der vergangenen Jahre, dass sein damaliger Geschäftspartner Wolfgang Flöttl verschwundene Millionenbeträge nicht verspekuliert habe, sondern das Geld noch da sei. Richter Böhm hatte Mühe Elsner einzubremsen, dies gipfelte in der Ansage: "Herr Elsner, wir reden aneinander vorbei."

Am Vormittag des ersten und zugleich letzten Verhandlungstages war der ehemalige BAWAG-Aufsichtsratspräsident und damalige ÖGB-Finanzreferent Günter Weninger als Zeuge geladen. Er belastete Elsner, hätte er nämlich von den Verlusten von Flöttl gewusst hätte er der Pensionsabfindung nie zugestimmt. Weninger fühlte sich von Elsner getäuscht, Elsner wiederum warf Weniger vor, sich in Widersprüche zu verstricken. Auch vom Verteidiger Elsners und dem Anwalt der Privatstiftung wurde der sehr gebrechlich wirkende Weninger nicht geschont.

Von Frau begleitet

Im Gegensatz zu Weninger (75) war Elsner (80) mit einem Privatarzt erschienen, zusätzlich hatte das Gericht noch einen Arzt für das Verfahren gestellt. Außerdem begleitete Elsner seine Frau Ruth. Die Örtlichkeit es Großen Schwurgerichts im Wiener Straflandesgericht kannte Elsner schon bestens, hier wurde auch der erste BAWAG-Prozess, damals unter der Richterin und späteren Justizministerin Bandion-Ortner, abgehandelt. Ein erheblicher Teil der Schuldsprüche wurde damals vom Obersten Gerichtshof (OGH) aufgehoben, was den Abschied von Bandion-Ortner aus der Politik beschleunigte.

Da Elsner rechtskräftig wegen Untreue zu 10 Jahren Haft verurteilt wurde, was der Höchststrafe entspricht, hätte der Spruch des Schöffengerichts heute ohnehin keine Auswirkung mehr auf seine Haftstrafe gehabt.
 

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