Die Details zu den Taten

Erst Punsch, dann tötete die Eis-Lady

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Estibaliz C. schildert detailliert, wie sie ihre Opfer umbrachte.

Staatsanwältin Petra Freh beschrieb die Angeklagte Estibaliz C. als "einzigartige Persönlichkeit". Das sei es, neben dem Medienecho, was die Verhandlung eben nicht zu einem Mordverfahren wie jedes andere mache. "Fest steht, dass die Angeklagte zwei Gesichter hat", so Freh. Estibaliz C. werde versuchen, das Bild der lieben braven Frau zu präsentieren, die "niemals in der Lage ist, so etwas noch einmal zu tun". Mit so etwas meinte die Anklägerin die beiden Morde an den Lebensgefährten der 34-Jährigen.

"Brandgefährlich"
Ihre eigene Aufgabe, so sagte Freh, sei es, das andere Gesicht der 34-Jährigen zu zeigen: das einer "eiskalten, brandgefährlichen Frau". Es folgte ein Appell an die Geschworenen: "Lassen sie sich nicht täuschen: Behalten sie während der Verhandlung immer im Hinterkopf, dass die Angeklagte schon zweimal in der Lage war, das zu tun!" Die 34-Jährige sei "eine tickende Zeitbombe".

Detailliert beschrieb Freh, was sie Estibaliz C. zur Last legt. Es sei nicht das berufliche Ziel der Angeklagten gewesen, Karriere zu machen, sondern sie wollte eine Familie gründen und Kinder haben. Doch die beiden Mordopfer, ihr Ex-Ehemann Holger H. und ihr Lebensgefährte Manfred H., hatten andere Vorstellungen gehabt, die letztlich tödlich waren. Zunächst war da der geschiedene Mann, mit dem sie aber weiterhin den Eissalon "Schleckeria" in der Oswaldgasse betrieb und der auch weiter in der gemeinsamen Wohnung gleich neben dem Eisgeschäft lebte.

 "Immer wieder ist ihr der Gedanke eingeschossen, wie sie die Beziehung zu Holger H. beenden könnte, und da kam sie auf die Idee, ihn zu eliminieren", schilderte Freh. Auch die Scheidung brachte keine endgültige Trennung, die den Weg für eine neue Beziehung freigemacht hätte. So kam es zum Mord am 27. April 2008. Estibaliz C. habe die Pistole, eine Beretta, Kaliber 22, genommen, während Holger H. nichts ahnend am Computer saß. "Sie stellte sich hinter ihn und schoss ihm zweimal aus nächster Nähe rücksichtslos, eiskalt in den Kopf", so die Staatsanwältin. Um sicher zu gehen, habe sie noch ein drittes Mal abgedrückt, diesmal auf die Schläfe des Opfers.

Kettensäge gekauft
Freh ließ auch die Details der Leichenbeseitigung nicht aus: Zunächst der gescheiterte Versuch, den Toten in der eigenen Wohnung zu verbrennen, und dann, wie sie den großen stattlichen Mann mit einer Hebebühne im Ganzen in eine Tiefkühltruhe befördern wollte, was ebenfalls misslang. So kam Estibaliz C. laut Anklage auf die Idee, eine Kettensäge zu kaufen und den Toten, der bereits mehrere Tage in der Wohnung lag, zu zerteilen.

Wenige Monate später musste Estibaliz C. die Wohnung räumen. Doch noch immer befand sich der zerteilte Holger H. in ihrer Tiefkühltruhe. Sie habe "auf offener Straße" die Leichenteile in den Eissalon gebracht und in einem ihr überlassenen Kellerabteil einbetoniert. Das Problem dabei: Der Kopf und ein weiterer Teil waren laut Freh am Boden der Tiefkühltruhe angefroren. Estibaliz C. habe daher einfach Beton in die Truhe gegossen und zwei Bekannte bezirzt, die Truhe in ein Kellerabteil unter der "Schleckeria" zu tragen, das ihr zur Nutzung überlassen wurde.

Zu diesem Zeitpunkt schien es für die Angeklagte gut zu laufen, so die Staatsanwältin. Estibaliz C. hatte mit Manfred H. einen Lebensgefährten, der ihr sagte, dass er sie liebe und sie heiraten wolle. Doch allmählich wurde ihr klar, dass er mehrgleisig fuhr und auch andere Frauenbekanntschaften pflegte. Da reiften in ihr laut Freh neue Mordpläne. Diesmal sei die Angeklagte aber "gezielt und strukturiert" vorgegangen, vom Grundkurs im Schießen und privaten Übungen mit einer Faustfeuerwaffe bis zur Besorgung einer Kettensäge und von Zement im Vorfeld der Tat mit einem Aliasnamen, bis sie schließlich wieder die Beretta aus dem Keller holte.



Punsch im Museumsquartier
Den Abend des 21. November 2008 verbrachten Estibaliz C. und Manfred H. beim Punsch im Museumsquartier. Freunde, die dabei waren, wussten nichts von Disharmonien des Paares zu berichten. Die beiden fuhren nach Hause in die gemeinsame Wohnung in der Steinackergasse. Dort wartete Estibaliz C., bis ihr Freund eingeschlafen war, kleidete "aus Erfahrung, zu welcher Sauerei es bei der Tötung kommen würde", Boden und Wände mit einer Plastikfolie aus und schoss Manfred H. aus nächster Nähe in den Hinterkopf, berichtete Freh.

Estibaliz C. ging am nächsten Tag in den Eissalon und bereitete alles für die neuerlichen Betonarbeiten vor. Wieder zu Hause, zerstückelte sie Manfred H., brachte ihn in den Eissalon und betonierte ihn in Mörtelwannen ein, so Freh. In weiterer Folge ging sie eine neue Beziehung mit ihrem heutigen Mann ein, wurde schwanger, bis ein Nachbar im Keller Installationen durchführte und dabei die Leichen fand. Die Flucht dauerte nur kurz, in Udine wurde Estibaliz C. verhaftet.

Finanziell profitiert

Die Staatsanwältin wies nebenbei darauf hin, dass Estibaliz C. auch finanziell von den Morden profitiert habe, indem sie Lebensversicherungen der Toten kassieren wollte. Den Angehörigen von Manfred H. schuldet sie so 150.000 Euro. Freh forderte die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, Estibaliz C. habe die Taten "unter Einfluss ihrer Persönlichkeitsstörung" vollbracht.

Eis-Lady wird Prozess gemacht FOTOS

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

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Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist am Donnerstagabend im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen. Spannung vor der Urteils-Verkündung.

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Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

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Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist am Donnerstagabend im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist am Donnerstagabend im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist am Donnerstagabend im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist am Donnerstagabend im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist am Donnerstagabend im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist am Donnerstagabend im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist am Donnerstagabend im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.