Schock durch Unfallnachricht

Frau schwer verletzt: Schmerzensgeld für Ehemann

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Unfallnachricht hatte Schock ausgelöst-Ehemann bekommt 10.000 Euro. 

Verursacht die Nachricht von einem Unfall einen Schockschaden von Krankheitswert, rechtfertigt dies den Zuspruch von Schmerzensgelds nicht nur im Falle des Todes, sondern auch bei "schwersten" Verletzungen des Unfallopfers. Zu diesem Schluss kam der Oberste Gerichtshof (OGH) und bestätigte den finanziellen Anspruch eines Ehemanns für erlittene seelische Schmerzen und eine Psychotherapie.

Die Ehefrau des Klägers war bei einem Unfall so schwer verletzt worden, dass sie zehn Tage auf einer Intensivstation lag und 13 Mal operiert werden musste, wie der OGH in seiner am Montag veröffentlichten Entscheidung erläuterte. Der Unfall und dessen Folgen führten bei ihrem Partner zu einer psychischen Erkrankung.

In einem ersten Rechtsgang hatte der OGH ausgeführt, dass der durch die Nachricht von einer Verletzung des Unfallopfers bei einem nahen Angehörigen verursachte Schockschaden mit Krankheitswert einen Zuspruch von Schmerzensgeld rechtfertigen kann, wenn es sich um "schwerste" Verletzungen handelt. Diese müssen zum Zeitpunkt der Nachricht akute Lebensgefahr bedeuten oder dauernde Pflegebedürftigkeit befürchten lassen. "Eine nachträgliche Besserung dieses Zustands ist hingegen für die Haftung des Schädigers bedeutungslos", befand das Höchstgericht.

In einem zweiten Rechtsgang wurden festgestellt, dass bei der verunglückten Ehefrau akute Lebensgefahr bestand und die psychische Erkrankung ihres Mannes durch die Unfallnachricht ausgelöst wurde. Damit lagen Voraussetzungen für den Zuspruch von Schmerzensgeld - im konkreten Fall 10.000 Euro vor.


 

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