Mappe vor Gesicht

Fritzl "hat sich geschämt"

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Daher hat er laut Verteidiger Mayer eine Mappe vors Gesicht gehalten.

Laut dem Verteidiger von Josef Fritzl, Rudolf Mayer, hat war der Angeklagte vor dem Beginn seines Prozesses "sehr nervös und er hat sich sehr geschämt". Dies sei mit ein Grund gewesen, warum F. sein Gesicht vor der Presse verborgen und jeglichen Kommentar verweigert hätte, sagte der Anwalt in der "ZIB 2" am Montagabend.

"Keine Strategie"
Einzelheiten zu der Verhandlung wollte Mayer aufgrund des Ausschlusses der Öffentlichkeit nicht bekanntgeben. Bei seiner Verteidigung verfolgt Maier nach eigenen Angaben "keine Strategie". Fritzl erzähle, wie es gewesen ist und bekenne sich dann je nach Anklagepunkt schuldig oder nicht.

"Kein Monster"
"Mein Ziel ist es, dass man sich vorurteilsfrei mit dem Angeklagten beschäftigt", sagte der Anwalt. Dass Fritzl - wie medial oft kolportiert - ein "Monster" sei, wollte Mayer so nicht stehen lassen. Zwar sei außer Zweifel, dass die Taten teilweise "monströs" gewesen seien. Andererseits hätte ein "Monster" der erkrankten Tochter kaum ärztliche Hilfe zukommen lassen, sondern sie "zum Verschwinden gebracht", meinte der Anwalt.

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Verteidiger Rudolf Mayer appellierte an die Geschworenen, sich der Wahrheitsfindung zu widmen: "Sie sind nicht Rächer, Sie müssen Emotionen weglassen, sonst werden Sie dem Fall nicht gerecht."

Mayer räumte ein, selbst massiv bedroht worden zu sein, weil er diese Verteidigung übernommen hat - u.a. mit Sätzen wie "ein Großteil der Rechtsanwälte gehört gleich mit den Verbrechern eingesperrt."

Mayer widersprach der Staatsanwältin: Sein Mandant habe der medizinischen Gutachterin gegenüber betont, dass er 24 Jahre lang Schuldgefühle hatte.

Fälle von jahrelang Eingesperrten, sexuell Missbrauchten und Inzest gebe es überall auf der Welt, meinte Mayer. Außergewöhnlich in diesem Fall sei, dass sich der Angeklagte eine Zweitfamilie aufgebaut hatte. Er habe Schulbücher und Geschenke gebracht.

Stattdessen sorgte er dafür, dass die im Verlies lebensgefährlich erkrankte 19-Jährige ins Spital kam - erklärte Rudolf Mayer - in der Gewissheit, dass sie wohl anschließend alles erzählen werde.

Fritzls Anwalt zur Video-Vorführung von E.s Zeugenaussagen: "Das ist eine Einschränkung der Verteidigungsrechte".

Der Grundsatz der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit des Verfahrens wurde zu Gunsten der Opfer eingeschränkt.

Über den Angeklagten: "Er verhält sich kooperativ. Er hat alle Fragen des Gerichts beantwortet".