Tödlicher Messerstich

Fünf Jahre Haft für Asylwerber in NÖ

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Geschworene stimmten einstimmig gegen Mord und Totschlag.

Einstimmig gegen Mord und für absichtlich schwere Körperverletzung mit Todesfolge haben die Geschworenen am Mittwoch im Prozess um den tödlichen Messerstich unter Asylwerbern in einem Flüchtlingsheim in Niederösterreich (wir berichteten) gestimmt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig (siehe unten).

Keine Notwehr
Der 29-jährige Kosovare, der am Karfreitag einen 30-Jährigen Tschetschenen durch einen Stich in den Brustkorb getötet hatte, wurde deshalb am Landesgericht St. Pölten zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Notwehr-Version, die der Angeklagte erzählt hatte, fand bei den Geschworenen aber keinen Glauben.

Nicht rechtskräftig
Fünf Jahre seien der gesetzliche Mindeststrafrahmen für eine solche Tat, erklärte Richter Peter Kotynski. Mildernd für das Strafausmaß sei gewesen, dass sich der Angeklagte selbst gestellt hatte, er bis zu dem Vorfall unbescholten war und dass ihn der betrunkene Tschetschene wiederholt belästigt und provoziert hatte. Erschwerende Faktoren habe es nicht gegeben. Der Angeklagte nahm die Strafe an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig

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