Rechtskräftige Urteile

Gefälschte Potenzpillen in Salzburg - Prozessende

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Geschäftsmann erhielt 18 Monate bedingt wegen betrügerischer Krida.

Ein Prozess am Landesgericht Salzburg um gefälschte Potenzpillen gegen insgesamt vier Angeklagte ist am Montag beendet worden. Die zwei Hauptbeschuldigten, ein Geschäftsmann (54) und dessen Sohn (28), wurden vom Vorwurf des schweren, gewerbsmäßigen Betruges im Rahmen einer kriminellen Vereinigung freigesprochen. Der Geschäftsmann erhielt allerdings 18 Monate bedingt wegen betrügerischer Krida.

Die heute ergangenen Urteile des Schöffensenates unter Vorsitz von Richter Günther Nocker sind bereits rechtskräftig, wie Gerichtssprecherin Martina Pfarrkirchner gegenüber der APA erklärte. Die Freisprüche wurden mangels ausreichender Beweise im Zweifel gefällt. Bereits am 26. September 2016 wurde in dem fortgesetzten Prozess die Ehefrau des Geschäftsmannes rechtskräftig freigesprochen. Ein gleichaltriger, vorbestrafter Freund des Mannes wurde damals hingegen wegen Betruges verurteilt, er erhielt aber keine Zusatzstrafe mehr.

Der Geschäftsmann wurde von Rechtsanwalt Sebastian Boecker verteidigt, der Sohn von Rechtsanwalt Franz Essl. Die beiden Angeklagten hatten zu Prozessbeginn am 19. September 2016 ihre Unschuld beteuert. Sie sollen laut Anklage von 2009 bis 2011 einen rund zwei Millionen Euro hohen Schaden als Mitglieder der international agierenden "Pillendienst-Bande" verursacht haben. Dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft Salzburg zufolge sind in Asien illegal hergestellte und nach Europa geschmuggelte Produkte im Internet-Versandhandel den "ahnungslosen Käufern" als Originalmedikamente Viagra, Cialis und Levitra angeboten worden. Ein eigenes Online-Bezahlsystem habe dem Kunden eine diskrete Abwicklung versprochen, hieß es. Die gefälschten Pillen wurden per Post verschickt.

Die Ehefrau, eine Erotikdarstellerin, soll nur die vermeintliche Eigentümerin einer Werbeagentur- und Postservice-Einrichtung ihres Mannes gewesen sein. Laut ihrem Verteidiger hatte sie keine Ahnung von den Geschäftstätigkeiten. Der mitangeklagte Freund des Geschäftsführers gestand ein, dass er Pillen, die sein Freund im Internet bestellt habe, gekauft und mit einem Aufschlag von zwei Euro pro Tablette weiterverkauft hat. Er habe gewusst, dass die Produkte in der Apotheke mehr kosten würden und diese auch rezeptpflichtig seien, schilderte er.

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