Bankerin-Prozess

Geliebte des Ex-Polizisten sagten aus

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Angeklagter soll gegenüber Frauen angegeben haben, 300.000 Euro zu besitzen.

Der Prozess um den Tod einer leitenden Tiroler Bankangestellten Mitte März 2012 ist am Mittwoch am Innsbrucker Landesgericht mit Zeugenaussagen fortgesetzt worden. Zwei Geliebte des 52-jährigen Tirolers berichteten von ihren Beziehungen mit dem Angeklagten. "Er hat mir erzählt, dass er ein Konto in Deutschland mit 300.000 Euro hat", meinte eine der beiden Zeuginnen zu Richterin Verena Offer.

Die getötete Bankangestellte hätte ihm geraten, das gesamte Geld in Gold umzutauschen, um es so über die Grenze zu bringen, gab die Zeugin damalige Aussagen des Angeklagten wieder. Von wo der 52-Jährige das Geld gehabt haben könnte, konnte auch sie nicht erklären. "Durch seine Erzählungen hatte ich den Eindruck, dass er das Geld durch Geheimdiensttätigkeiten verdient hatte", meinte die ehemalige Geliebte des Ex-Polizisten.

Auch der zweiten Zeugin habe er erzählt, dass er für Aufträge für den Bundesdienst sehr viel Geld verdient hätte. "Mehr hat er aber nie erzählt. Er hat immer gesagt, dass sei zu gefährlich", sagte die Zeugin. Von seiner angeblichen Beziehung zu der getöteten Bankangestellten hätten beide Frauen nichts gewusst, meinten diese.

Der Angeklagte habe nach eigenen Aussagen mit der Bankangestellten im Vorfeld vereinbart, einen Goldraub vorzutäuschen, um zu Geld zu kommen und auf Mallorca ein neues Leben zu beginnen. Er habe dem späteren Opfer lediglich die "Utensilien" - zwei Signalfackeln, Chloroform sowie einen Stofffetzen - zur Verfügung gestellt. "Ich selbst war aber niemals am Tatort", beteuerte der Angeklagte.

Der 52-Jährige hatte zu Verhandlungsbeginn den ihm vorgeworfenen Mord an der 49-jährigen Frau ebenso bestritten wie den Mordversuch an einem Polizeibeamten im Zuge seiner gescheiterten Flucht nach einem Verhör wenige Tage später. Schuldig bekannte sich der Mann lediglich der schweren Körperverletzung an zwei Polizeibeamten beim Fluchtversuch sowie des Widerstands gegen die Staatsgewalt.

Dem Angeklagten droht im Fall eines Schuldspruchs lebenslange Haft. Der nächste Prozesstermin, bei dem weitere Zeugen befragt werden sollen, wurde für den 18. April angesetzt. Das Urteil wurde für den 3. Mai erwartet.

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