Mit Luftdruckgewehr

Generverte Pinzgauer schießt auf Musiker

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Der Ziehharmonikaspieler wurde ins Gesäß getroffen und klagte.

Genervt vom Ziehharmonika-Spiel seines Nachbarn hat ein 33-jähriger Pinzgauer dem Musiker mit einem Luftdruckgewehr ins Gesäß geschossen und ihn dabei leicht verletzt. Der Vorfall vom 22. Mai dieses Jahres in einem Dorf im Pinzgau hatte am Donnerstag in Salzburg ein gerichtliches Nachspiel. "Ich wollte mich nach der Arbeit entspannen. Es war extrem laut. Da habe ich dorthin gezielt, wo ich dann auch getroffen habe", gestand der Angeklagte ein. Einzelrichter Michael Fischer verhängte eine 2.500 Euro hohe Geldbuße im Rahmen einer Diversion. Zudem muss der Elektriker 900 Euro Schmerzensgeld an das 19-jährige Opfer bezahlen.

Es sei ja nicht das erste Mal gewesen, dass er sich gestört gefühlt habe, sagte der Pinzgauer. An jenem schönen Maitag saßen wieder mehrere Nachbarn auf dem rund 25 Meter entfernten Vorplatz des gegenüberliegenden Siedlungshauses zusammen. "Der Musiker ist mit der Zugin (Ziehharmonika, Anm.) herumgegangen. Gespielt hat er mittelmäßig, es war immer das selbe Lied."

"Kurzschlussreaktion"
Er habe sich auf die Terrasse seines Einfamilienhauses legen wollen, doch wegen des "Lärms" ins Wohnzimmer übersiedeln müssen, schilderte der Angeklagte. Dass er das Luftdruckgewehr mit dem Zielfernrohr aus einem Kasten nahm und damit auf die Jeans des Burschen zielte, "war eine Kurzschlussreaktion". In die Luft habe er deshalb nicht geschossen, "weil das ist ja nicht so laut".

Durch den Schuss "ins Hinterteil" erlitt der junge Musiker Prellungen und Blutergüsse. "Er spürte ein paar Wochen Schmerzen", erklärte Privatbeteiligten-Vertreter Peter Berger. Staatsanwalt Alexander Winkler, der dem Pinzgauer Nötigung und vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen hatte, stimmte der vom Richter angebotenen Diversion ebenso zu wie der Angeklagte selbst. Der muss nun die insgesamt 3.400 Euro innerhalb von 14 Tagen begleichen. Dann bleibe er weiterhin unbescholten, sagte der Richter.

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