Häufig gestellte Fragen - Auf dem Stimmzettel

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Darf ich den Stimmzettel zu einem Papierflieger oder Boot falten und so (im Kuvert) abgeben?

Ja, aber nur, wenn er noch gut leserlich ist. Sonst ist er ungültig, das heißt, die Stimme wird nicht mitgezählt.

Darf ich Zeichnungen auf dem Stimmzettel machen?

Ja, aber nur so, dass noch klar erkenntlich ist, welche Partei bzw. welche Vorzugsstimmen-Kandidaten Sie gewählt haben.

Darf ich Zeichnungen auf mein Wahlkuvert machen?

Nein, darauf steht sogar eine Strafe von bis zu 218 Euro bzw. zwei Wochen Ersatzhaft. In Paragraph 64 NRWO steht: "Die Anbringung von Worten, Bemerkungen oder Zeichen auf den Wahlkuverts ist verboten."

Darf ich eine andere Partei auf den Stimmzettel schreiben, die dort nicht aufgedruckt ist?

Prinzipiell ja - aber das heißt nicht, dass Sie sie gewählt haben. Sie können keine Partei wählen, die nicht am Stimmzettel steht. Wenn Sie also nur eine andere Partei draufschreiben, ist der Stimmzettel ungültig. Wenn Sie eine Partei ankreuzen und eine andere draufschreiben, gilt die Stimme für die angekreuzte.

Wie viele Vorzugsstimmen kann ich vergeben?

Bei der Nationalratswahl 2013 können erstmals drei Vorzugsstimmen vergeben werden: Eine (neu) auf Bundesebene und je eine wie gehabt auf Landes- und Wahlkreisebene.

Ich möchte Partei A wählen, aber Person B meine Vorzugsstimme geben, die für eine andere Partei kandidiert. Ist das möglich?

Nein. Die Person(en), der sie ihre Vorzugsstimme(n) geben, müssen derselben Partei angehören. Sonst ist der Stimmzettel ungültig.

Woher weiß ich, wem ich eine Vorzugsstimme geben kann?

Die Kandidaten für den Regionalwahlkreis stehen am Stimmzettel, die kreuzen Sie einfach an. Die Kandidaten der Bundes- und Landesliste (deren Namen Sie eintragen müssen) stehen auf einem Aushang im Wahllokal. Wenn Sie eine Wahlkarte anfordern, bekommen Sie mit dieser auch eine 40-seitige Broschüre mit allen Namen.
 

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