Zehn Jahre

Höchststrafe für Doppel-Vergewaltiger in Vorarlberg

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55-Jähriger soll zwei Frauen jahrelang Martyrium unterzogen haben.

Ein 55-jähriger Mann ist am Donnerstagabend am Landesgericht Feldkirch wegen versuchter Vergewaltigung und vieler anderer Delikte zur Höchststrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Er soll jahrelang seine damaligen Freundinnen einem Martyrium unterzogen und in Todesangst versetzt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, berichteten am Freitag ORF Vorarlberg und "Neue Vorarlberger Tageszeitung".

Das Gericht sah die Angaben der zwei Frauen als wahrheitsgetreu an. Das Hauptopfer gab laut der Tageszeitung an, dass der Angeklagte sie ein Mal zu vergewaltigen versucht habe, als er angetrunken gewesen sei. Außerdem habe sie ihn - unter der Androhung, ansonsten von ihm vergewaltigt zu werden - oft gegen ihren Willen sexuell befriedigen müssen. Weiters habe er mit Morddrohungen Geld von ihr erpresst. Das Gericht ging von mehreren hundert Euro aus.

Messer an den Hals gehalten

Der anderen Freundin soll der 55-Jährige aus dem Vorarlberger Unterland ein Messer an den Hals gehalten haben. Er werde ihr die Kehle durchschneiden, sollte sie die Wohnung verlassen, so seine Drohung. Nach dem Ende der Beziehung habe er die Frau zudem einen Monat lang gestalkt.

Nach Ansicht des Gerichts hat der Angeklagte die beiden Frauen insgesamt etwa über vier Jahre hinweg terrorisiert und schamlos ausgenutzt. Schuldig gesprochen wurde er letztlich wegen versuchter Vergewaltigung, geschlechtlicher Nötigung, schwerer Erpressung, schwerer Nötigung, gefährlicher Drohung, Hausfriedensbruch und beharrlicher Verfolgung. Nach 21 einschlägigen Vorstrafen sei dem Schöffensenat nicht anderes übrig geblieben, als die Höchststrafe zu verhängen, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Den beiden Frauen wurde ein Teilschmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro bzw. 3.400 Euro zugesprochen.

Der Angeklagte, der Freisprüche beantragt hatte, meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

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