13. Jänner 2012 18:34
Schon der Name der Hündin ist außergewöhnlich: Call me Sunshine vom Grafenfeld lautet der Zwingername des Golden Retrievers, den sein Frauchen liebevoll Shira nennt. Jetzt vollbrachte die sieben Jahre alte Rasse-Hündin von Daniela Pedot aus Nenzing (Bez. Bludenz) ein kleines Wunder. Sie rettete Danielas Stiefvater das Leben.
Roland W. (64) war nachmittags gegen 15.25 Uhr mit seinem Jeep auf dem Forstweg von der Alpe Gaudenza talwärts in Richtung Amerlügen unterwegs. In der Nähe hat er eine kleine Hütte, will dort mit Shira spazieren gehen.
Lenker lag hilflos
im Tiefschnee
Im Bereich des sogenannten Sautobels gerät Roland W. in einer leichten Linkskurve vom Wegrand ab, stürzt mit seinem Wagen 100 Meter in die Tiefe. Der Jeep überschlägt sich mehrfach. Roland W. wird durch die Heckscheibe nach draußen geschleudert. Mit mehreren Rippenbrüchen, einem Jochbein- und einem Schulterblatt-Bruch liegt er schwer verletzt im Schnee. „Er hatte keine Möglichkeit, Hilfe zu holen, wäre im unwegsamen Tobel wohl nicht entdeckt worden“, sagt ein Polizeisprecher. Es gab nur noch eine Chance: Shira.
Der Golden Retriever ist vollkommen unverletzt, erkennt die Lage sofort. Die Hündin klettert die 100 Meter zum Forstweg hinauf, läuft in die nächste Ortschaft Frastanz (Bez. Feldkirch). Dort bellt sie so heftig, dass Passanten auf sie aufmerksam werden.
Passant erkannte
den Golden Retriever
Einer davon kennt den Retriever, wusste dass die Hündin mit Peter W. unterwegs zur Hütte war. Er macht sich auf den Weg, entdeckt die Reifenspuren des verunglückten Jeeps. Die Feuerwehr sichert die Unfallstelle, der Schwerverletzte wird mit dem Rettungsheli ausgeflogen. „Er ist jetzt außer Lebensgefahr“, sagt Daniela Pedot. Für ihre Shira gab’s erst mal Leckerli.
Zahlt die Versicherung?
JAIN - weil es für die Versicherung meistens sehr schwierg ist, etwas zu beweisen. Sie müssen beweisen, dass der Schaden wg. des fehlenden Gurtes größer war, als ohne, die Frage ist auch noch nach der "im Verkehr üblichen Sorgfalt" und auch ob es überhaupt eine Anschnallpflicht gab (schätze hier war es ein Privatweg ohne Anschnallpflicht).
Weil es kompliziert ist, wird diese (Teil-)Haftung eigentlich nur bei Haftpflichtschäden regelmäßig geltend gemacht, bei Krankenversicherungen ist mir so etwas unbekannt, obwohl es theoretisch möglich wäre. Was allerdings häufiger vorkommt, ist, dass sich die Haftpflichtversicherung und die KV intern vergleichen, ohne dass der VN davon etwas erfährt.
Eine Frage: Zahlt die Versicherung eigentlich die entstehenden Mehrkosten einer Behandlung, wenn man nicht angeschnallt war?
BRAVO bester FREUND des Menschen