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Ehefrau erstickt:

"Ich wollte, dass sie zum Reden aufhört"

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Der 41-Jährige bestritt vor den Wiener Geschworenen seine Tötungsabsicht.

Wegen Mordes an seiner um 18 Jahre jüngeren Ehefrau hat sich ein 41 Jahre alter Steirer am Dienstag im Wiener Landesgericht verantworten müssen. Laut Anklage soll er sie am 18. Dezember 2015 in der ehelichen Wohnung in Wien-Penzing mit einem Kopfpolster erstickt haben. Die beiden Töchter des Paares - damals eineinhalb Jahre und sechs Monate alt - befanden sich zu diesem Zeitpunkt im selben Zimmer.

Keine Tötungsabsicht

Der gelernte Tischler bestritt vor den Geschworenen (Vorsitz: Sonja Weis) die Tötungsabsicht. Er habe im Zuge eines Streits die 23-Jährige aufs Bett gestoßen, wo diese rücklings zu liegen kam. Sie habe auf ihn eingeschrien: "Ich wollte, dass sie zum Reden aufhört." Deswegen habe er sich auf sie gesetzt, sich mit seinem rechten Unterarm auf ihrer Brust abgestützt und ihr mit der linken Hand den Mund zugehalten. Zunächst habe sich die Frau gewehrt: "Dann hat sie aufgehört." Er habe zwar bemerkt, dass sie nicht mehr bei Bewusstsein war, sie aber nicht für tot gehalten, behauptete der Angeklagte.

"I hob mei Oide dawirgt"

Allerdings hatte der Mann unmittelbar nach der handfesten Auseinandersetzung einen alten Bekannten in der Steiermark angerufen, wie die Auswertung einer Rufdaten-Rückerfassung gab. Diesem erklärte er unverblümt: "I hob mei Oide dawirgt." Die Rettung verständigte der 41-Jährige demgegenüber erst mehr als 40 Minuten nach dem Angriff. Seiner Frau gehe es nicht gut, gab er bekannt. Als ihn der Mitarbeiter der Notrufstelle anwies, bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte eine Herzmassage durchzuführen, ließ der Mann das bleiben. "Weil ich mich nicht getraut habe", wie er dem Schwurgericht erläuterte.

Mund zugehalten

Als die Polizei am Tatort ankam, begab sich der 41-Jährige auf den Dachboden des Wohnhauses, wo er sich dann widerstandslos festnehmen ließ. In seiner ersten Einvernahme legte er dar, er habe das "Keppeln" seiner Frau unterbinden wollen. "Verzeihen Sie den Ausdruck. Als Weststeirer drückt man sich manchmal nicht so elegant aus", entschuldigte seine Verteidigerin Astrid Wagner diese Diktion. Die Anwältin versicherte den Geschworenen, ihr Mandant habe der Frau "bloß mit der Hand den Mund zugehalten". Die Nasenöffnungen hätte er ihr dabei nicht verschlossen. Wagner hielt es für denkbar, dass die 23-Jährige an einer Atemwegserkrankung oder einer dauernden Nasenscheidewandverkrümmung litt und dadurch ein lagebedingter Erstickungstod eintrat, wie sie ausführte.

"Das ist nicht schön, was er da gemacht hat", räumte die Verteidigerin an. Es liege jedoch kein Mord, sondern eine grob fahrlässige Tötung, allenfalls ein Totschlag vor. "Ich glaube, dass er ein Grobian war. Aber er wollte sie nicht töten."

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