Amt holte Baby

Kampf um die kleine Joleen

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Es geht um ein Gutachten, das der Mutter eine Störung bescheinigt.

„Man versucht, sich abzulenken, aber ich muss ständig an meine kleine Tochter Joleen denken, die mir einfach weggenommen wurde!“ Jasmin M. (27) ist mit ihren Nerven am Ende. Wie berichtet, holte das Jugendamt das Baby – nur vier Tage nach der Geburt – aus dem Krankenhaus Tulln ab und brachte es bei einer Pflegefamilie unter.

Kind über Seitenausgang aus dem Spital gebracht
„Die Mutter konnte sich nicht einmal richtig verabschieden. Das Kind wurde in einer Blitzaktion über einen Seitenausgang aus dem Spital gebracht“, zeigt sich auch Alexander Krasser, Anwalt der Mutter, entsetzt. Nachsatz: „Diese Aktion war ex­trem menschenverachtend.“ Als wäre das nicht schon schlimm genug, soll die Mutter im Krankenhaus auch noch gezwungen worden sein, Medikamente zu schlucken, um die Milchproduktion zu stoppen. „Ich habe die Tabletten ausgespuckt und als Beweise mitgenommen“, so Jasmin M. Und: „Ich hoffe noch immer, dass ich meine Kleine bald wieder stillen kann.“ Ob und wann es dazu kommen wird, ist fraglich. Laut einem Gutachten, das das Gericht im März 2014 er­stellen ließ, lasse sich bei Jasmin M. „eine außerhalb der üblichen gesellschaftlichen Normen gelebte Sexualität und dissoziales Verhalten erheben“.

Kindeswegnahme wegen »unüblicher Sexualität«

Dieses Gutachten sah die Fremdunterbringung der drei weiteren Kinder von Jasmin M. – zehn, fünf und knappe zwei Jahre alt – als gerechtfertigt an und war auch der Grund für die neuerliche Kindesabnahme. „Bei Gefahr in Verzug müssen wir handeln“, hießt es seitens der BH Horn.

Stellungnahme der zuständigen BH: »Gefahr war in Verzug«


ÖSTERREICH: Warum wurde der Mutter ihr neugeborenes Kind weggenommen?
Kranner: Aufgrund eines vorliegenden psychiatrischen Gutachtens war für uns Gefahr in Verzug und wir mussten handeln.

ÖSTERREICH: Das Kind soll über einen Seitenausgang aus dem Spital gebracht worden sein. Ist das so üblich?
Kranner: Nein.

ÖSTERREICH: Wie geht es jetzt weiter?
Kranner: Wir warten auf die gerichtliche Entscheidung. Zudem ist noch ein Gutachten ausständig.

ÖSTERREICH: Hat die Behörde alles richtig gemacht?
Kranner: Jedes Kind sollte bei seiner Mutter sein, aber es geht nicht immer.

ÖSTERREICH: Darf die Mutter ihr Baby besuchen?
Kranner: Ja.


(vie)
 

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