Nach Millionen-Forderung

Kein Geld für Natascha Kampusch vom Staat

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Für Natascha ist die Ablehnung nicht unerwartet, dennoch enttäuschend.

Am Ende blieb ein schlichtes Ablehnungsschreiben. „Unmenschlich, unemotional, in typischem Juristendeutsch“, kommentierte Kampusch-Anwalt Gerald Ganzger gegenüber ÖSTERREICH die Ablehnung der Entschädigungsforderung an die Republik Österreich. Die erste Reaktion von Natascha: „Diese Ablehnung kommt für mich nicht unerwartet, ich nehme sie mit Enttäuschung zur Kenntnis.“

Eine Million Euro
Ende Februar hatte die 22-Jährige von der Republik eine Million Euro Entschädigung gefordert, 323 Euro für jeden einzelnen der 3.096 Tage Gefangenheit. Schwere Polizeipannen hätten dazu geführt, dass sie nicht aus den Fängen von Wolfgang Priklopil befreit wurde. Vergangene Woche schickte die Finanzprokuratur im Auftrag des Innenministeriums die Antwort: „Der Antrag wird abgelehnt, es gibt keinen begründeten Verdacht auf ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten.“

Symbolische Geste
Für Kampusch-Anwalt Ganzger eine Enttäuschung: „Es ist wie immer, die Polizei mauert. Frau Kampusch hat zumindest auf eine symbolische Geste der Wiedergutmachung gehofft. Durch ein Entschuldigungsschreiben oder die Unterstützung für ihre Hilfsprojekte wäre niemandem ein Stein aus der Krone gefallen.“ Kampusch plante, die Entschädigungssumme zur Gänze zu spenden. Berufung wird Kampusch gegen das Urteil nicht einlegen. Sie wolle keinen jahrelangen Gerichtsprozess und werde sich weiter auf ihre Ausbildung und Hilfsprojekte konzentrieren.

Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur: „Die Polizei ist allen Hinweisen nachgegangen, gegen Priklopil gab es keinen Tatverdacht. Wir können nicht zahlen. Wir haben keinen rechtlichen Spielraum, es handelt sich um Steuergelder.“ Die Entschädigungsanträge von Kampuschs Eltern werden auch abgelehnt.

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