Urteil nicht rechtskräftig

Kinderpornos am Handy: Drei Monate bedingt

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Vater zweier Kinder bekannte sich bei Prozess in Eisenstadt schuldig.

Weil er sich mit seinem Handy pornografische Darstellungen Minderjähriger verschafft und sie gespeichert haben soll, ist ein 31-Jähriger am Dienstag in Eisenstadt vor Gericht gestanden. Er bekannte sich schuldig und wurde zu drei Monaten bedingter Haft sowie 800 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Verteidiger des gebürtigen Wieners beantragte zu Prozessbeginn den Ausschluss der Öffentlichkeit. Einzelrichter Wolfgang Rauter wies den Antrag ab. Es sei im Interesse der Öffentlichkeit, zu signalisieren, dass bei kinderpornografischen Darstellungen seitens der Rechtsprechung konsequent gegen derartige Fälle vorgegangen werde.

286 Bilder gespeichert

Der 31-Jährige soll laut Anklage über sein Mobiltelefon wissentlich auf pornografische Darstellungen Minderjähriger zugegriffen und insgesamt 286 Bilddateien archiviert haben. Sein Mandant werde sich umfassend geständig und reuig verantworten, stellte sein Verteidiger fest. Der Angeklagte habe "umfassend und entwaffnend alles herausgegeben, was ihn belastet hat". Zudem mache der 31-Jährige eine Psychotherapie.

"Speziell ihnen als Kindesvater sollte klar sein, dass das schrecklich ist, was da mit Kindern passiert", redete der Richter dem Mann, der selbst Vater zweier Kinder ist, ins Gewissen. Der 31-Jährige habe die Bilder nicht selbst hergestellt und sie auch nicht weitergegeben - sonst wäre die Strafdrohung höher.

"Milde, bedingte Strafe"

Generalpräventiv werde bei diesem Delikt verurteilt, "da gibt es keine Diversion", fügte der Richter hinzu: "Wenn es noch einmal vorkommt, müssen sie damit rechnen, dass sie ins Gefängnis gehen." "Natürlich" tue es ihm leid, antwortete der Angeklagte auf die Frage des Richters. Er werde auch die begonnene Therapie fortsetzen.

Es dürfte ausreichen, "eine milde, bedingte Strafe zu verhängen, um den Angeklagten auf den rechten Weg zu bringen", meinte der Verteidiger in seinem Schlussvortrag, in dem er auch auf die bisherige Unbescholtenheit seines Mandanten hinwies. Das Urteil - drei Monate bedingt und eine Geldstrafe zu 200 Tagsätzen a vier Euro - nahm der 31-Jährige an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

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