Plünderung vorbei

Kontrolleure machen Jagd auf Pilzsammler

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Nur 2 kg Schwammerl pro Tag dürfen aus dem Wald entwendet werden.

Das Schwammerlsuchen geben zahlreiche Österreicher als ihr liebstes Hobby an. Dabei ist vielen nicht bewusst, dass es hierfür Beschränkungen gibt. Laut § 405 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) sind Pilze und Beeren natürliche Früchte des Grundes und stehen im Eigentum desjenigen, dem der Grund gehört. Dies verbietet natürlich nicht das Schwammerlpflücken. Denn laut dem Forstgesetz dürfen pro Tag und pro Person zwei Kilogramm der leckeren Früchte abgeerntet werden.

Weil sich viele Sammler daran aber nicht halten, werden nun, vor allem in den pilzreichen Gebieten in Tirol und der Steiermark, verstärkt Kontrollen durchgeführt. Ausgelöst dürfte dies auch das Bekanntwerden der Tatsache haben, dass aus den Tiroler Wäldern täglich 1,5 Tonnen Schwammerl entwendet und dann in Italien weiterverkauft werden. Manfred Krahbichler, Geschäftsstellenleiter Tirol, ist machtlos: „Wenn wir sie nicht mit mehr als zwei Kilo in flagranti erwischen, können wir nichts machen.“

Und so setzt man auf Kontrolleure, um die Pilzdiebe auf frischer Tat zu ertappen. Krahbichler: „Ab Ende August werden pro Tag deutlich mehr als die aktuell 30 Leute im Einsatz sein.“ So will man den professionellen Schwammerlsuchern das Handwerk legen. Das bloße Teilnehmen an solchen organisierten Pilz- und Beerensammelveranstaltungen ist übrigens auch verboten.

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