KAV-Mitarbeiter

Korruptionsprozess: Acht Freisprüche

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Lediglich zwei KAV-Angestellte und der Ex-Geschäftsführer wurden verurteilt.

Nicht viel ist von den Korruptionsvorwürfen gegen Beamte bzw. Bedienstete der Wiener Linien und des Wiener Krankenanstaltenverbunds (KAV) übrig geblieben, mit denen sich seit Ende Februar ein Wiener Schöffensenat auseinandergesetzt hatte. Am Dienstag sind im Straflandesgericht lediglich zwei Angestellte einer niederösterreichischen Schlosserei wegen Betrugs und Bestechung sowie ein KAV-Referatsleiter wegen Geschenkannahme schuldig erkannt worden.

Acht Freisprüche
Die übrigen acht Angeklagten - entweder Werkmeister bei den Wiener Linien oder KAV-Mitarbeiter - wurden zur Gänze freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die Schlosserei hatte im SMZ-Süd, im Preyerschen Kinderspital und auf U-Bahn-Baustellen regelmäßig anfallende Reparaturarbeiten durchgeführt. Diese wurden über sogenannte Regiescheine abgerechnet: Die Firma listete darin die geleisteten Arbeitsstunden, die tätig gewordenen Mitarbeiter und die Materialkosten auf. Zweieinhalb Jahre lang - zwischen Jänner 2003 und Juni 2005 - stellte der Betrieb laut Anklage weit mehr als die tatsächlich geleisteten Arbeiten in Rechnung. Allein im Bereich der Wiener Linien soll dadurch ein Schaden von 340.000 Euro entstanden sein. Insgesamt war ein Betrag von 482.000 Euro inkriminiert.

Bedingt: 18 Monate Haft für Ex-Geschäftsführer
Der ehemalige Geschäftsführer wurde nun wegen Betrugs und Bestechung zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt. Ein Untergebener, ein einfacher Handwerker, fasste wegen Betrugs fünf Monate bedingt aus. Der verurteilte KAV-Mitarbeiter kam mit zwei Monaten bedingt davon. Alle drei waren mit den Strafen einverstanden. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Auch zu den Freisprüchen behielt sich die Anklägerin Rechtsmittel vor..

Das Verfahren erbrachte keine Beweise, dass die zwei weiteren KAV-Mitarbeiter sowie die zur Anklage gebrachten Beschäftigten der Wiener Linien, die die Regiescheine abgezeichnet hatten, von den Manipulationen gewusst und sich für das Genehmigen der Abrechnungen finanzielle bzw. vermögensrechtliche Vorteile verschafft hatten.

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