06. März 2010 19:14
Die Nacht, als der 43-jährige Gruppeninspektor Andreas K. den Babygangster
Florian P. (14) erschoss, dauert für ihn schon sieben Monate. Freunde
des früher lebensfrohen Cops berichten, er habe mittlerweile die trüben
Augen eines 200 Jahre alten Elefanten.
Seit 29 Wochen nur noch Innendienst. Privat mit der Familie auf Rückzug in
einer kleinen Donaugemeinde reduziert, weil er nur dort vor Racheakten der
Clique Florians, Reporter-Neugier und Vorverurteilungen einer kritischen
Masse sicher ist (obgleich er die breite Masse wohl auf seiner Seite hat).
Und über allem die Ungewissheit, ob er weiter als Kriminaler sein Auskommen
finden wird oder als Krimineller die Uniform ausziehen muss – womit seine
Existenz ruiniert wäre.
Prozess ab Mittwoch
Kommende Woche entscheidet sich das
Schicksal des Beamten, der als „Todesschütze von Krems“ Schlagzeilen gemacht
hat. Am Mittwoch beginnt am Landesgericht Korneuburg der Prozess gegen
Andreas K. Staatsanwältin Magdalena Eichinger lastet ihm „fahrlässige Tötung
unter besonders gefährlichen Umständen“ an – und kann dafür theoretisch bis
zu drei Jahre Haft fordern. Freitag wird der als souverän bekannte
Einzelrichter Manfred Hohenecker das Urteil fällen. Und praxisnah reicht die
Fantasie vom Freispruch bis zu einer bedingten Freiheitsstrafe. Ist die
höher als 12 Monate, muss Andreas K. aus dem Polizeidienst ausscheiden.
Größter Trumpf des Angeklagten ist sein Topanwalt Hans-Rainer Rienmüller,
bekannt als bester Freund und Helfer von Polizisten in Not. Vergangenen
November vertrat der Advokat den 33-jährigen Inspektor Thomas Z., der einem
flüchtenden Einbrecher in den Hintern geschossen hatte: Freispruch. Im
Dezember war Rienmüller vor Gericht an der Seite des 26-jährigen Stefan E.
Der Streifencop hatte einem Motorraddieb nachgeballert – und ihn tödlich in
den Rücken getroffen. Freispruch.
Geständnis
Schlechte Sieger sind laut. Gerichtsfuchs
Rienmüller setzt auf die feine Klinge, geschärft durch Intellekt – und auf
den überraschenden Ausfallschritt. Leise sagt er: „Mein Mandant wird ein
Tatsachengeständnis ablegen. Er hat zwei Mal geschossen. Einmal zur Warnung
in die Decke – dann auf den Einbrecher. Und das Gericht wird entscheiden, ob
er tun durfte, was er tat.“ Nachsatz: „Wann wurden Sie eigentlich zum
letzten Mal von einem bewaffneten Angreifer bedroht – und wie haben Sie
damals reagiert?“
Die Anmerkung führt direkt hinein ins Herzstück des Verfahrens, bei dem die
Nacht zum 5. August 2009 noch einmal aufgerollt werden wird: die Verabredung
des Jungkriminellen Florian P. mit seinem vorbestraften Freund Roland T.
(17) zum Einbruch in den Kremser Supermarkt. Zum Coup werden die beiden vom
28-jährigen Rumänen Eugen L. begleitet. Der soll vorm Tatort Schmiere
stehen, haut aber einfach ab, als seine Komplizen einen stillen Alarm
auslösen und eine Funkstreife mit Blaulicht anrollt.
Gartenharke furchtbare Stichwaffe
Es ist der Beginn einer
Tragödie: Denn Inspektor
Andreas K. und seine Kollegin Ingrid G. erwischen die Jugendlichen in
einem Vorraum in flagranti. Und die ergeben sich beim Kommando „Halt,
Polizei – oder wir schießen!“ nicht, sondern zücken offenbar einen
Schraubenzieher und eine Gartenharke.
Die Folge: Ein Warnschuss, dann jagt die Beamtin Roland T. eine Kugel durch
die Beine. Ihr Kollege läuft dem 14-jährigen Florian in den Verkaufsraum
nach – drückt dort aus etwa 1,8 Meter Entfernung ab und trifft den
Jugendlichen tödlich in den Rücken.
„In Notwehr“, wird Verteidiger Rienmüller geltend machen. Denn laut
FBI-Studien ist eine dreizackige Gartenharke in Nahdistanz eine furchtbare
Stichwaffe. Und kurz vor der Schussabgabe sei Andreas K. durch ein Geräusch
abgelenkt gewesen. Daher habe er nicht gesehen, dass sich der Einbrecher
bereits von ihm abgewandt hatte. Staatsanwältin Eichinger wird drei
Gutachter aufbieten, um „Fahrlässigkeit“ nachzuweisen. Der Grat zwischen
Hero und Zero in Uniform ist schmal.
Zwei Tage Prozess - der Fahrplan
Die Staatsanwaltschaft wirft dem
Polizisten Andreas K. „fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen
Verhältnissen“ vor. Denn er habe erstens „das gerechtfertigte Maß der
Verteidigung aus Furcht oder Schrecken überschritten“, als er auf Florian P.
ballerte – und „überdies den Schuss viel zu hoch angesetzt“.
Drei Sachverständige – ein Gerichtsmediziner, ein Chemiker und ein
Ballistiker – werden beim Prozess darlegen, wie der junge Einbrecher starb
und welche Schlüsse sie aus Schmauchspuren und Schusskanälen ziehen. Weil
der Angeklagte bei Einvernahmen widersprüchliche Angaben machte, wurde auch
noch der Psychologe Roland Bugram beigezogen. Er gilt als Fachmann für
„Post-Shooting-Symptome“. Unter den zwölf aufgebotenen Zeugen
sind Einbruchskomplize Roland T., der mittlerweile zu 18 Monaten unbedingt
verurteilt wurde, und Revierinspektorin Ingrid G., die auch abgedrückt hat,
aber nicht angeklagt wurde.
Stimmung. Sicher kein Vorteil für den Angeklagten ist, dass Richter
Hohenecker die Beischaffung des polizeiinternen Personalakts veranlasst hat.
Denn so wurde bekannt, dass gegen Andreas K. schon einmal wegen Bedrohung
ermittelt wurde – ergebnislos zwar, aber jetzt nicht mehr vertraulich.