Prozess-Finale

Lebenslang für Arsen-Witwe

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Die„Arsen-Witwe“ wurde zu lebenslanger Haft verurteilt – das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bis zuletzt war sie bei ihrer Version geblieben: „Ich habe niemanden getötet!“ Doch die Geschworenen sahen das anders: lebenslange Haft für Bogumila W. – und 60.000 Euro an die Opfertochter, die alles aufgedeckt hat.

Beim Urteilsspruch blieb die Polin (52) zunächst emotionslos. Dann fing sie an zu zittern, eine Justizbeamte musste sie festhalten.

Es war vermutlich der Auftritt von Gerichtsmediziner Christian Reiter s, der letztendlich die Geschworenen von der „Schuld“ der Frau überzeugte. Er zeigte gruselige Bilder von Arsenopfern – zu viel für alle im Gerichtssaal.

Bis zuletzt war alles offen. Wie berichtet waren der Wiener Herbert A. (68) und der Niederösterreicher Alois F. (61) an einer Arsenvergiftung gestorben. Die Schuldige laut Staatsanwaltschaft: Bogumila W. – über Wochen hinweg soll sie die beiden Pensionisten vergiftet haben.

Bogumila W. blieb bei Ausführungen gelassen
Gestern war dann der entscheidende Tag. Faktum ist: Die Staatsanwaltschaft konnte keinen einzigen handfesten Beweis dafür liefern, dass die Polin das Arsen verabreicht hatte. Es waren alles nur Indizien. Und so ließen sich die Geschworenen Stunden Zeit für ihre Entscheidung:

Schwer belastend dürften jedoch die Ausführungen des Gerichtsmediziners gewesen sein. Ihm fiel auf, dass Arsen vor allem im Süden Polens leicht zu beschaffen ist. Die Angeklagte stammt aus dieser Region. Auch ein Screenshot von der Internetseite eBay könnte Bogumila W. zum Verhängnis geworden sein. „Noch gestern hätte ich auf dieser Seite reines Arsen für 107 Euro kaufen können. Mit der Menge könnte man alle Menschen in diesem Saal töten“, sagte Christian Reiter. Doch auch das ließ die Angeklagte nicht erschrecken.

Verteidiger Gerersdorfer plädierte auf Freispruch
Am Nachmittag folgten die Schlussplädoyers. Rechtsanwalt Timo Gerersdorfer kündigte an: „Ich plädiere auf Freispruch. Auch jemand anderer hätte die Männer vergiften können.“ Bogumila W. sagte am Schluss: „Ich habe niemanden getötet.“ Um 21.06 Uhr wurde das – nicht rechtskräftige – Urteil gefällt.

„Sie starben qualvollen Tod“

Es waren die Fingernägel, die das Geheimnis lüfteten. Beide Opfer starben an einer Arsenvergiftung, das steht für Gerichtsmediziner Christian Reiter fest. Anhand der Nägel konnte er ablesen, wann die Pensionisten das Gift schluckten. Er verglich die Daten mit den Krankenakten der Verstorbenen. Dann war ihm klar: Beide Männer mussten jeweils dann zum Arzt, wenn sie wieder eine Dosis Arsen eingeflößt bekamen.

Anhand von Tabellen und Bildern veranschaulichte der Experte typische Symp­tome einer Arsenvergiftung. Auf den ersten Plätzen: Übelkeit, Erbrechen und Lähmungserscheinungen. Genau darunter litten auch die beiden Pensionisten. Schwerwiegend: Beide Männer hätten nicht sterben müssen, wenn die Vergiftung früher aufgefallen wäre.

(abs)

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