Mexiko

Letzter Kaisersohn Felix Habsburg gestorben

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Er  wurde 95 Jahre alt. Habsburg starb zwei Monate nach Bruder Otto.

Zwei Monate nach seinem ältesten Bruder Otto ist Felix Habsburg-Lothringen, der dritte Sohn des letzten österreichischen Kaisers und ungarischen Königs Karl I. (IV.), am Dienstag 95-jährig in San Ángel in Mexiko verstorben. Die am Donnerstag in Wien eingelangte Todesanzeige, die keine Angaben über Zeitpunkt und Ort der Beisetzung enthält, führt seine Titel als Erzherzog von Österreich, königlicher Prinz von Ungarn und Herzog von Bar an. Sein Verhältnis zum republikanischen Österreich war stets geprägt von den Habsburgergesetzen des Jahres 1919. Gemeinsam mit seinem 2008 verstorbenen jüngeren Bruder Carl Ludwig setzte er sich ohne Erfolg für die Rückgabe des habsburgischen Privatvermögens ein.

Bankier
Felix Habsburg, der sich als Bankier in Mexiko niedergelassen hatte, wurde am 31. Mai 1916 - sechs Monate vor dem Tod von Kaiser Franz Joseph - als viertes Kind des damaligen Thronfolgerpaares, Erzherzog Karl und Prinzessin Zita von Bourbon-Parma, in Schönbrunn geboren. Seit 1952 war er mit Anna-Eugénie Herzogin von Arenberg verheiratet, die 1997 in Mexiko starb. Nach dem Tod Ottos im vergangenen Juli war Felix das letzte noch lebende Kind des entthronten Kaiserpaares. Er hinterlässt sieben Kinder, die Töchter Maria del Pilar, Kinga, Marie Adelheid und Viridis, sowie die Söhne Carl Philipp, Raimund (Ramón) und István, die mit ihren Familien in Mexiko, Deutschland, Frankreich und Kanada leben.

Als knapp Dreijähriger trat Felix im März 1919 mit seinen Eltern und Geschwistern die Reise ins Exil an. Im April trat das Gesetz betreffend Landesverweisung und Übernahme des Vermögens des ehemaligen Herrscherhauses, kurz genannt Habsburgergesetz, in Kraft. 1935 wurde das Gesetz unter dem autoritären Ständestaats-Regime aufgehoben und das habsburgische Privatvermögen zurückerstattet. Nach dem "Anschluss" 1938 wurde das Vermögen der Habsburger von den Nazi-Machthabern neuerlich konfisziert und die Familie erneut des Landes verwiesen. Als die Zweite Republik 1945 die Bundesverfassung 1920/29 nach dem Stand von 1933 restaurierte, wurde die Rechtslage der Ersten Republik wiederhergestellt. Damit hatte automatisch auch das Habsburgergesetz von 1919 wieder Gültigkeit. 1955 wurden die Habsburgergesetze auf ausdrückliches Verlangen der UdSSR Bestandteil des österreichischen Staatsvertrages.

Drei Tage in Wien im Jahr 1989
1989 betrat Felix Habsburg für drei Tage wieder österreichischen Boden, um am Begräbnis seiner Mutter, Ex-Kaiserin Zita, in der Wiener Kapuzinergruft teilzunehmen. Laut eigenen Aussagen hätten ihn die Behörden zu diesem Zeitpunkt mangels Verzichtserklärung nur "aus humanitären Gründen" einreisen lassen. Im März 1996 kam Felix Habsburg erneut nach Österreich. Er reiste mit seinem österreichischen Pass über Deutschland ein, um eine Konsulententätigkeit für die Firma "Constantia" des im Jahr 2000 verstorbenen Monarchisten Herbert Turnauer aufzunehmen. In seiner vor der Presse verlesenen Erklärung stellte der Kaisersohn fest, er hätte bis zum 1. Jänner 1995, dem EU-Beitrittsdatum Österreichs, wegen des Passvermerks nicht in sein Heimatland einreisen dürfen. Seitdem aber "steht europäisches Recht über dem österreichischen kodifizierten Recht einschließlich des Verfassungsrechts". Die Habsburgergesetze seien demnach nicht mehr anwendbar. Im Anschluss an wochenlange Diskussionen und Unterzeichnung der vorgeschriebenen Verzichtserklärung durch Felix und Carl Ludwig genehmigte der Ministerrat schließlich die Passaustellung für die beiden Brüder.

Im Rahmen ihres Heimatbesuches im Juni 1996 statteten die beiden Kaisersöhne Felix und Carl Ludwig auch dem damaligen Bundespräsidenten Thomas Klestil einen Besuch in der Wiener Hofburg ab. Sie bedankten sich bei Klestil, da dieser sich in der Öffentlichkeit deutlich für ihre Einreise ausgesprochen und damit die politische Entscheidung erleichtert hatte.

Mit der Installation der Historikerkommission durch die Bundesregierung im Jahr 1998 hofften die beiden Brüder auch auf eine Untersuchung der Eigentumsentziehung des Privatvermögens der Familie. Am 8. Mai 2003 - dem 58. Jahrestag der Kapitulation Nazi-Deutschlands - stellte die Familie Habsburg Anträge auf Naturalrestitution an die dafür im Entschädigungsfondsgesetz vorgesehene Schiedsinstanz. 2004 fiel die Entscheidung, dass die Familie keine früheren Vermögenswerte aus dem nunmehrigen Besitz des Bundes und der Stadt Wien restituiert bekommt. Die Brüder betonten, dass es ihnen nur um den Familienfonds ging, nicht um Schlösser, die stets in staatlichem Besitz waren.

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