11. Mai 2010 11:25
Mit der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher und 20
Jahren unbedingter Haft ist am Dienstag der Prozess gegen einen 80 Jahre
alten Kärntner zu Ende gegangen, der wegen Mordes vor einem
Geschworenengericht in Klagenfurt gestanden ist. Er wurde schuldig
gesprochen, den 54-jährigen Leiter der stadtischen Seniorenheime
Hülgerthpark im September des vergangenen Jahres mit fünf Messerstichen
getötet zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte lag jahrelang mit dem Leiter des Heimes im Streit, in dem
seine inzwischen verstorbene Mutter untergebracht war. Zudem gab es
Konflikte mit dem Sachwalter des Vermögens seiner Mutter und mit der
Richterin, die mit dem Fall betraut war. Mit Drohungen und Beschimpfungen
soll der betagte Mann - laut Staatsanwältin Ines Küttler-Pick ist er
spielsüchtig - versucht haben, die Sachwalterschaft aufzuheben um an das
Geld seiner Mutter zu kommen. Vorstrafen - unter anderem wegen
Körperverletzung - und ein Betretungsverbot im Altersheim waren die Folge.
Konflikt eskalierte
Am 21. September 2009 eskalierte der
Konflikt. Der Angeklagte wurde von seinem späteren Opfer in den Nachtstunden
dabei erwischt, wie er Fäkalien auf dessen Grundstück leerte. Er flüchtete
und wurde vom Heimleiter in seinem Auto verfolgt. Vor seinem Wohnhaus soll
der 80-Jährige mit einem sogenannten Hirschfänger auf seinen Verfolger
eingestochen haben. Danach band er ihn mit einem Fuß am Auto fest und
schleifte die Leiche bis zu einem Tankstellenparkplatz im Stadtteil
Welzenegg.
"Sie sehen hier vor sich einen Mörder, der sein Opfer auf bestialische Art
und Weise erstochen hat", beschrieb Anklägerin Küttler-Pick den alten Mann,
der weder Reue zeigte, noch seine Schuld eingestehen wollte. Er habe in
Notwehr und "Todesangst" gehandelt und sogar "beim Rasenmähen auf die
Regenwürmer Rücksicht genommen", meinte der Pensionist. Wie die tiefen
Stichverletzungen in den Oberkörper des Opfers gekommen sind, sei ihm
unverständlich. Vorhaltungen, Vorwürfe oder Fragen quittierte der 80-Jährige
mit Antworten wie "Sauerei" oder "das ist eine bodenlose Frechheit", um kurz
darauf wieder in Tränen auszubrechen. Seiner Einschätzung nach sei er jedoch
"komplett normal, nur meine Ausdrucksweise war nicht vom Feinsten".
Instabile Persönlichkeit
Der psychiatrische Sachverständige
Walter Wagner attestierte dem Pensionisten "Charaktereigenschaften im Sinne
einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung, eine geistige
beziehungsweise seelische Abartigkeit im höheren Grade und damit verbunden
eine Gefährdung auf künftige Straftaten", jedoch keine
Unzurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt. Der Angeklagte sei ein Mensch, der
es "mit der exakten Darstellung der Wahrheit nicht so genau nimmt". Wegen
der attestierten Persönlichkeitsstörung könnten "weitere strafbare
Handlungen passieren, so Wagner.
Verteidiger Philipp Tschernitz plädierte auf fahrlässige Tötung, der Tat sei
"niemals ein Vorsatz zugrunde gelegen", zudem sei es "schwierig, bei einer
Tat, bei der niemand anwesend war, entlastende Beweise zu finden". Sein
Mandant sei in Panik verfallen, er habe "nicht daran gedacht zu töten,
sondern sein eigenes Leben zu erhalten". Die Geschworenen sahen das anders,
der Wahrspruch fiel mit acht zu null Stimmen eindeutig aus. Der Angeklagte
erbat sich Bedenkzeit.