Zwölf Jahre Haft

Mann wollte Ex in die Luft sprengen

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Der Rumäne wurde wegen Mordversuchs in Graz verurteilt.

Ein 43-Jähriger gebürtiger Rumäne wurde am Mittwochabend im Grazer Straflandesgericht zu zwölf Jahren Haft wegen versuchten Mordes verurteilt. Er hatte eine Explosion in einem Wohnhaus ausgelöst und damit seine Ex-Frau und insgesamt vier zum Teil eigene Kinder gefährdet. Der Geschworenensenat sprach ihn nur im Fall der Frau schuldig, außerdem wegen schwerer versuchter Nötigung und Sachbeschädigung.

"Er wollte nur Aussprache"
Der Gasexplosion in Fernitz im April dieses Jahres ging ein jahrelanger Beziehungsstreit voraus. Der 43-Jährige und seine Frau ließen sich 2004 scheiden, aber erst 2006 erfolgte auch die räumliche Trennung. Doch der Angeklagte wollte wieder eine Beziehung mit seiner früheren Ehefrau, diese hatte aber kein Interesse. Deshalb, so Staatsanwalt Stefan Strahwald, wollte er durch eine Gasexplosion seine frühere Partnerin töten.

Ganz anders stellte es Verteidiger Gerald Ruhri dar: "Er wollte nie jemanden etwas antun, er wollte nur eine Aussprache." Also drang der Mann in aller Früh in das Haus ein und wollte seine Exfrau in den Keller locken, wo er bereits die Gasleitung angesägt hatte. Doch sie konnte sich losreißen und lief mit ihren beiden Kindern sowie dem Cousin der Buben ins Freie. Der Beschuldigte rannte in den Keller, kam aber gleich wieder herauf und schickte auch das bis dahin schlafende Nachbarskind ins Freie. Dann löste er die Explosion aus, bei der er sich Verbrennungen im Gesicht und an den Händen zuzog. "Mein Selbstmord ist nicht gelungen, also bin ich in die Mur gesprungen und wollte einen Herzstillstand bekommen", schilderte der Angeklagte. Doch nichts passierte, also "bin ich wieder heraus und habe mich gestellt."

Fenster herausgerissen

Die dramatischen Minuten vor der Gasexplosion schilderten die Nachbarn des Opfers. Die Frau war mit den Kindern aus dem Haus gerannt und zu den Nachbarn geflüchtet. "Sie hat gesagt, er will das Haus und uns in die Luft sprengen", erzählte die Zeugin. Doch bis tatsächlich ein Knall zu hören war, verging einige Zeit. Dann wurden aber durch den Druck die Fenster herausgerissen und beschädigten den Nachbarzaun.

Der Staatsanwalt hatte versuchten Mord in fünf Fällen angeklagt, doch die Geschworenen befanden den Angeklagten nur in Bezug auf die Exfrau für schuldig. Außerdem wurde ihm schwere versuchte Nötigung sowie Sachbeschädigung angelastet. Das Urteil lautete auf zwölf Jahre Haft, doch weder der Angeklagte noch der Staatsanwalt gaben eine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
 

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