Krankenpfleger verurteilt

Missbrauch & Kinderpornos: Zwei Jahre Haft

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Er hatte die Narkose von Patientinnen für Nacktfotos ausgenutzt.

Weil er sich kinderpornografische Darstellungen aus dem Internet heruntergeladen und seine Stellung als Krankenpfleger in einem Spital ausgenutzt hat, um narkotisierte Patientinnen nackt zu fotografieren und in einem Fall mit dem Finger zu penetrieren, ist ein 56-Jähriger am Montag am Landesgericht Korneuburg zu zwei Jahren bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er war umfassend geständig.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwältin keine Erklärung abgab. Wichtigster Milderungsgrund war, dass der unbescholtene Mann bereits seit Monaten aus eigenem Antrieb eine Therapie absolviert. Diese muss er auf Richterweisung fortsetzen.

Umfassendes Geständnis

2.500 Dateien hatte die Polizei auf dem PC des Angeklagten sichergestellt. Er räumte ein, zwischen 2013 und April 2016 Vergewaltigungen von Kindern ebenso betrachtet zu haben wie Geschlechtsverkehr mit Acht- oder Neunjährigen. Außerdem legte er sich einen Facebook-Account zu, in dem er als gut aussehender junger Mann auftrat, und überredete junge Mädchen, ihm Nacktfotos von sich zu schicken. Fünf derartige Fälle sind aktenkundig.

Im Zuge der Überprüfung fanden sich auch insgesamt 18 Fotos aus dem Krankenhaus. Es seien zwei, drei Frauen gewesen, sagte der 56-Jährige. Der schwerst wiegende Vorfall dabei lag über zwei Jahre zurück. Er könne heute nicht mehr nachvollziehen, was da in ihm vorgegangen ist, sagte der Niederösterreicher. "Es war einfach nur dumm."

Keine Ausreden

Er suche keine Ausreden für seine Taten, weil es keine gebe: "Das ist verwerflich", sagte der Niederösterreicher. Er sei damals im Job frustriert, wegen einer Herz-OP seiner Frau sexuell unausgelastet und total unglücklich gewesen. Zu den Kinderpornos meinte der Niederösterreicher, sich wenig dabei gedacht zu haben und überhaupt internetsüchtig gewesen zu sein. Es sei ihm aber gar nicht bewusst gewesen, wie viel Gewalt dabei im Spiel sei.

Bei einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren Haft wertete der Schöffensenat das umfassende, reumütige Geständnis und die freiwillige Therapie, die er rund drei Wochen nach der polizeilichen Hausdurchsuchung begonnen hatte, als mildernd. Eigenen Angaben zufolge sucht der Mann derzeit einen anderen Job, was mit 56 nicht einfach sei.

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