Wien-Margareten

Missbrauch an Tochter: 7 Jahre Haft für Vater

Teilen

Mann leugnete trotz Spermaspuren im Intimbereich der 15-jährigen Tochter.

In einem besonders drastischen Fall von sexuellem Missbrauch hat das Wiener Straflandesgericht am Dienstag über einen 40 Jahre alten Familienvater eine siebenjährige Freiheitsstrafe verhängt. Für einen Schöffensenat (Vorsitz: Susanne Lehr) stand zweifelsfrei fest, dass sich der Mann zumindest seit Sommer 2011 bis zu seiner Festnahme im Herbst 2013 täglich an seiner Tochter vergangen hatte.

Das 15 Jahre alte Mädchen hatte am 22. Oktober 2013 in Begleitung einer Freundin eine Polizeidienststelle aufgesucht. Die Schülerin gab zu Protokoll, sie werde seit dem elften Lebensjahr vom eigenen Vater missbraucht. Exakt 1.370 Mal sei es zu Übergriffen gekommen. Zuletzt in der vorangegangenen Nacht.

Tatsächlich fanden sich bei einer ärztlichen Untersuchungen der Minderjährigen in ihrem Intimbereich Spermaspuren. Diese konnten mittels eines DNA-Gutachtens ihrem Vater zugeordnet werden, der daraufhin in U-Haft genommen wurde.

Dessen ungeachtet stritt dieser vor Gericht alles ab und behauptete, die Tochter belaste ihn zu Unrecht. Sein Sperma in ihrem Körper hatte er beim Prozessauftakt Ende März wie folgt erklärt: "Ich habe mich am Abend zuvor selbst befriedigt und es mit einem Tuch weggewischt. Das Tuch habe ich weggeworfen. Ich kann mir nur erklären, dass sie das Tuch genommen und es aufgetragen hat."

Staatsanwältin Sabine Rudas-Tschinkel - im Grauen Haus nicht unbedingt als "scharfe" Anklägerin bekannt - war am Ende der Verhandlung explizit für die volle Härte des Gesetzes eingetreten. "Geben Sie ihm die höchste Strafe, die möglich ist", verlangte sie in ihrem Schlusswort. In ihrem emotionalen Vortrag verhehlte sie nicht, "aufgeregt" zu sein: "Mir ist nichts Menschliches fremd. Aber dieser Fall ist nicht menschlich. Dass sich der eigene Vater so massiv an seiner Tochter vergeht, habe ich Gott sei Dank noch nicht erlebt." Diese werde "ihr ganzes Leben unter dieser Erfahrung leiden", gab Rudas-Tschinkel zu bedenken.

Der Angeklagte sprach demgegenüber von "Lügen" und sah sich als Opfer einer Verschwörung. "Ich wär der Letzte, der gegen meine Familie Gewalt angewendet hätte", betonte er in seinem Schlusswort.

Dabei hatte sich nur wenige Minuten zuvor auch seine Stieftochter als Opfer seiner sexuellen Übergriffe "geoutet". Die mittlerweile 18-Jährige war über eine Videokonferenz mit dem Landgericht Essen (Nordrhein-Westfalen) zeugenschaftlich vernommen worden und sollte zum familiären Leben aussagen. Zur Überraschung des Schöffensenats stellte die Zeugin gleich zu Beginn ihrer Befragung fest: "Mein Stiefvater hat sich nicht nur an meiner Schwester vergangen, sondern auch an mir." Sie habe das schließlich nicht mehr ausgehalten und sei daher Ende Jänner 2011 von zu Hause "abgehauen". Ihre Mutter habe die Übergriffe "mehrfach mitbekommen" und "nichts gesagt". Sie habe sich "bisher nicht getraut, eine Anzeige zu machen. Und es war zu beschämend." Sie habe "ja Angst gehabt, schwanger zu werden", so die 18-Jährige.

Der 40-Jährige nannte diese Aussage eine "perfide Lüge" und bezeichnete seine Stieftochter als unglaubwürdig. Diese wolle "immer im Mittelpunkt stehen". Wie der deutsche Richter, welcher der Zeugenbefragung beiwohnte, auf Anfrage seiner Wiener Kollegin versicherte, wird eine Protokollabschrift mit den belastenden Angaben der Staatsanwaltschaft Essen übermittelt. Auf den gebürtigen Deutschen, der mit seiner Ehefrau und insgesamt fünf leiblichen Kindern 2012 nach Österreich übersiedelt war, wo man zuletzt in einer 86 Quadratmeter großen Wohnung in Wien-Margareten lebte, dürfte somit ein weiteres Strafverfahren zukommen.

Das Wiener Urteil wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Blutschande und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses ist nicht rechtskräftig. Der 40-Jährige erbat sich nach dem Richterspruch, mit dem der 15-jährigen Tochter auch 5.000 Euro an vorläufigem Schmerzengeld zugesprochen wurden, Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.
 

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.