Öffi-Video

Beamte halten Schwarzfahrer fest

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Video aus U2 zeigt wie Schwarzkapller vorgehen können

Im Februar filmte ein Fahrgast einen Schwarzfahrer, der versuchte zwei Kontrolleuren zu entwischen. Die Mitarbeiter der Wiener-Linien sollen ihn bei diesem Vorfall festgehalten und kurz gegen die Wand gedrückt haben. Ihren Angaben zufolge hatte der Mann schon vor ihrem Einschreiten andere Fahrgäste belästigt.

"Greift mich nicht an"
Das Video beteuert das Ereignis vom 23. Februar, welches sich bei der U2- Station Stadion gegen 8 Uhr abgespielt haben soll. Dabei diskutierte ein englischsprechender Öffi-Fahrer mit zwei Kontrolleuren, da er die Strafe für das Schwarzfahren nicht zahlen wollte. Als er dann die Flucht zu ergreifen wollte, stellten sich ihm die Angestellten in den Weg und hielten ihn mit den Händen fest. "Greift mich nicht an, hört auf zu versuchen, mich anzugreifen", schrie der Schwarzfahrer und drängte sich gegen die Beamten. Als diese ihn darufhin gegen die Wand drückten, forderte er lautstark einen anderen filmenden Fahrgast auf, das Videomaterial auf YouTube zu stellen.

Filmen verboten
Als auch die Kontrolleure mitbekommen, dass sie gerade die Hauptrollen in einem Video spielen, herrscht der eine den “Filmemacher“ an: “Es ist verboten, hier drinnen zu filmen. Aufpassen.“ Das Video endet kurz darauf, da der Schwarzfahrer von einer “kriminellen Handlung“ spricht und die Beamten dazu auffordert ihn in Ruhe zu lassen. Danach wurde er der Polizei überstellt und musste seiner Strafe für das Schwarzfahren nachgehen.

Wiener Linien unterstützen ihre Mitarbeiter
Laut Wiener Linien habe der Schwarzfahrer schon während der Fahrt andere Passagiere belästigt, da er Aufnahmen von ihnen machen wollte. Kurz darauf kam es dann zur Fahrscheinkontrolle, als ihn die Mitarbeiter der Wiener Linien in die Station hinausbegleitet hatten. Zu dieser Zeit entstand auch das vermeintliche Video. Die Beamten haben sich laut Sprecher Michael Unger korrekt verhalten. Die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes besagt nämlich, dass eine kurzfristige Anhaltung bis zum Antreffen der Polizei gewährleistet wird, wenn der Fahrgast sich weigert seine Identität freizugeben.

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