Tödlicher Schuss

Mordverdacht gegen Polizisten ausgeräumt

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Mittwoch früh wurde der Pensionist vor seinem Haus von Polizisten erschossen.

Im Fall des tödlichen Schusses eines Polizisten auf einen 84-jährigen Pensionisten in Laakirchen geht die Staatsanwaltschaft Wels aufgrund der bisherigen Ermittlungsergebnisse nicht mehr von einem dringenden Tatverdacht in Richtung Mord aus. Das teilte der Staatsanwalt Christian Hubmer mit.

Tatrekonstruktion
In der Nacht davor war eine Tatrekonstruktion am Ort des Geschehens durchgeführt worden, welche die Angaben der an dem Vorfall beteiligten Polizisten weitgehend bestätigt habe. Zur Klärung noch offener Fragen in dem Fall wurden über die Obduktion hinaus weitere Gutachten in Auftrag gegeben: Ein toxikologisches zum Gesundheitszustand des Opfers sowie die Untersuchung der vom Opfer getragenen Attrappe durch einen Waffen-Sachverständigen und eine ballistische Expertise, um den Standort des Schützen und die Schusswinkel zu klären.

Viele Fragen offen
In der Pressekonferenz ließ Staatsanwalt Christian Hubmer viele Fragen unbeantwortet, insbesondere jene, die den genauen Ablauf der Ereignisse betreffen. Er begründete dies mit der Einhaltung der Amtsverschwiegenheit. Vorerst lägen nur subjektive Schilderungen vor, die noch zu überprüfen seien. Auch auf die endgültige rechtliche Beurteilung der Ermittlungsergebnisse wollte er nicht eingehen.

Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens erfolge immer auf der Basis des zu diesem Zeitpunkt bekannten Sachverhaltes, hielt Hubmer fest. Ein tödlicher Schusswaffengebrauch aus einer Entfernung von wenigen Metern begründe zunächst einen Anfangsverdacht in Richtung eines Tötungsdeliktes. Das bedeute aber nicht, dass der betroffenen Person tatsächlich ein Mord anzulasten sei. Das sei aber als Worst-case-Szenario zu prüfen. Als weitere Möglichkeiten nannte er auch den Vorwurf einer vorsätzlichen oder eine fahrlässigen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang, aber auch die Einstellung des Verfahrens. Das hänge davon ab, ob der Schusswaffengebrauch gerechtfertigt gewesen sei.

Tödlicher Schuss
Zur Vorgeschichte des Vorfalles berichtete der Staatsanwalt, der Zeitungsausträger keine genauen Angaben zur drohenden Person oder zum Ort des Vorfalles habe machen können. Die Streife, die die Lage erkunden sollte, habe sich mit ihm getroffen. Der Zeitungsausträger habe einen Zaunbereich genannt, in dessen Nähe die Polizisten in einem Haus im Erdgeschoß Licht sahen. Um weitere Erkundigungen einzuholen, ob auch dort verdächtige Wahrnehmungen gemacht worden seien, hätten sie versucht, mit dem dortigen Bewohner Kontakt aufzunehmen. Sie hätten nicht gewusst, dass sich um genau jene Person handelte, die dem Zeitungsausträger gedroht hatte. Dabei sei es zu dem tödlichen Zwischenfall gekommen.

Taschenlampe
Laut Hubmer waren die Beamten in einem Einsatzfahrzeug zu dem Haus gekommen und uniformiert, also als Polizisten zu erkennen. Der Schütze habe mit seiner Taschenlampe sogar auf das Polizeilogo auf seiner Uniform geleuchtet. Der ebenfalls bei der Pressekonferenz anwesende stellvertretende Landespolizeikommandant Franz Gegenleitner ergänzte, das Anleuchten widerspreche den Ausbildungsvorschriften. Diese besagten, die Beamten sollten mit ihrer Beleuchtung nicht das Zielen auf sie erleichtern.

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