Nach Bombendrohung in Bank

Bursche zu 400 Euro Geldstrafe verurteilt

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Der 17-jährige wollte sich mit dem Streich an einem Freund rächen.

Wegen eines üblen Scherzes ist am Mittwoch ein 17-jähriger Bursche am Landesgericht Feldkirch zu einer unbedingten Geldstrafe von 400 Euro verurteilt worden.

Mittäter kam ohne Verurteilung davon
Der Jugendliche und sein 14 Jahre alter Freund hatten im vergangenen Dezember in einer Raiffeisenbank-Filiale in Lustenau eine Bombendrohung hinterlegt, die sie mit dem Namen eines weiteren Freundes unterzeichneten. Während der 14-Jährige im Rahmen einer Diversion ohne Verurteilung davon kam, wurde der 17-Jährige der Verleumdung für schuldig befunden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bezüglich des angeklagten Tatbestands der gefährlichen Drohung wurde der Heranwachsende freigesprochen, denn die Richterin glaubte dem Burschen, dass er niemanden in Furcht und Unruhe versetzen wollte. Den Schaden von 5.500 Euro, den die Bank durch den Verdienstausfall erlitt, muss der 17-Jährige aufgrund des Freispruchs vorerst nicht bezahlen.

Polizeiaufgebot durchsuchte Bankgebäude
Die zwei Jugendlichen hatten sich aus Langeweile in das Foyer der Raiffeisenbank Lustenau-Rheindorf begeben und kritzelten dort aus Spaß dummes Zeug auf weggeschmissene Zahlscheine. Um einem Freund einen Streich zu spielen, schrieben sie "In der Bank ist eine Bombe platziert, das ist kein Scherz" auf einen der Zettel und unterzeichneten mit dem Namen des Freundes. Als die Nachricht entdeckt wurde, musste das Bankenareal großräumig abgesperrt und von einem Großaufgebot der Polizei durchsucht werden. Vor allem ein bis zu jenem Zeitpunkt unbeachteter weißer Karton sorgte für Aufregung. Am Ende aber stand die Erkenntnis, dass es um einen dummen Scherz handelte.

Vor Gericht sah der junge Mann sein Fehlverhalten ein. Er erzählte aber auch, was sein Freund zuvor für ihn inszeniert hatte. Der vorgeschobene Bombenleger hatte nämlich überall Zettel mit der Aufschrift "Ich suche meinen Hund" verteilt. In der Folge läutete beim Angeklagten ständig das Telefon. Die Sache mit der Bank sollte eine Art Retourkutsche sein, so der 17-Jährige. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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