Urteil nicht rechtskräftig

Nazi-Postings: 15 Monate bedingt für Salzburger

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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ein 70-Jähriger hat sich am Donnerstag wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach Paragraf 3g Verbotsgesetz und wegen versuchter Nötigung eines Regierungsmitgliedes vor einem Schwurgericht in Salzburg verantworten müssen. Er soll "Nazi"-Postings auf Facebook "geliked" und Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer mit Worten wie "ich liebe das Töten" zum Rücktritt genötigt haben.

NSDAP-Einrichtungen verherrlicht

Der bisher unbescholtene Pensionist soll die Taten im September 2015 gesetzt haben, als die Flüchtlingswelle Österreich erreicht hatte. Er sei mit der aktuellen politischen Situation unzufrieden gewesen und habe sich darüber geärgert, konstatierte ein neuro-psychiatrischer Sachverständiger, der den Beschuldigten in seinem Gutachten für zurechnungsfähig erklärt hatte.

Laut Staatsanwältin Sandra Wimmer befürwortete der Angeklagte eine Fotomontage auf Facebook, die den Eingang des Konzentrationslagers Auschwitz mit dem Schriftzug "Asylheim - wir haben wieder geöffnet" zeigt, mit "gefällt mir" und "Arbeit macht frei". Der Salzburger habe Einrichtungen der NSDAP verherrlicht, sagte Wimmer. Weiters soll er Mitglied von diversen fremdenfeindlichen Facebook-Gruppen mit Titeln wie "Flüchtlinge abschieben" gewesen sein.

Pühringer mit Tod gedroht

Auch auf der Facebook-Seite von Landeshauptmann Pühringer machte der Salzburger seinen Unmut kund, indem er schrieb: "Sie werden nächste Woche gestürzt, ich warne sie, passen sie auf sich auf. Treten sie zurück, ihr Leben ist mir nichts wert. Ich liebe das Töten." Mit dieser Drohung habe der Beschuldigte den Landeshauptmann in Angst und Schrecken versetzt, so die Staatsanwältin. Verfahrenshelfer Thomas Rieser sagte in Richtung der Geschworenen, der Angeklagte habe sich bereits bei der Gruppierung "Refugees Welcome" und bei Pühringer für die unbedachten Äußerungen entschuldigt.

In dem Entschuldigungsbrief vom November 2016 richtete der Beschuldigte dem Landeshauptmann aus, dass er das Posting unter Einfluss von Alkohol und Medikamenten formuliert habe. Es mache ihn tief betroffen, dies geschrieben zu haben. "Seit Jahren bin ich ein Befürworter ihrer politischen Führung in Oberösterreich", zeigte sich der FPÖ-Parteianhänger voll des Lobes. Pühringer ließ in seinem Antwortbrief Milde walten: Jeder habe schon einmal Äußerungen getätigt, die er dann im Nachhinein bereut habe. Allerdings hätten die Neuen Medien einen großen Verbreitungsgrad. Das Posting sei ihm zwar nicht bekannt gewesen, doch er hoffe, er nehme diese Äußerungen zurück. Er wünsche ihm und seiner Familie noch frohe Weihnachten und alles Gute im Neuen Jahr, zitierte der Verteidiger aus Pühringers Antwortschreiben vom Dezember an den Salzburger.

Reumütiges Geständnis

Vor Gericht legte der ehemalige Unternehmer laut seinem Verfahrenshelfer ein reumütiges Geständnis ab. Warum er sich dazu hinreißen hat lassen, konnte der Angeklagte der vorsitzenden Richterin Daniela Meniuk-Prossinger nicht erklären. "Ich weiß es nicht. Ich habe keine Einstellung zum Nationalsozialismus", sagte der Pensionist. Er habe damals in den Nächten viel Alkohol getrunken, vier bis sechs Bier, eine halbe Flasche Wein, Cognac und auch noch Medikamente einnehmen müssen. Auch habe er gemeint, die Facebook-Eintragungen könnten nur seine Freunde sehen. "Es war mir nicht klar, dass das jeder lesen kann. Ich bin da zu naiv."

15 Monate bedingt

Der 70-jährige Salzburger ist am Donnerstagnachmittag bei dem Prozess am Landesgericht Salzburg zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung im Sinne der Anklage verurteilt worden. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Der Pensionist war zum Vorwurf der nationalsozialistischen Wiederbetätigung nach Paragraf 3g Verbotsgesetz und der versuchten Nötigung eines Regierungsmitgliedes geständig.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte verzichtete zwar auf Rechtsmittel, doch die Staatsanwältin hat keine Erklärung abgegeben.

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