Oberösterreich

Notorischer Spieler griff in Firmenkasse

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Schaden über 1,1 Mio. Euro - Viereinhalb Jahre unbedingte Haft.

Ein vom Wett-Spiel im Internet besessener 43-jähriger Buchhalter, der in die Firmenkasse gegriffen haben soll, ist am Freitag in einem Prozess im Landesgericht Linz zu viereinhalb Jahren unbedingter Haft am Freitag verurteilt worden. Der Oberösterreicher hat seinem Betrieb einen Gesamtschaden von mehr als 1,115 Mio. Euro zugefügt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte spielte überwiegend Roulette und Poker im Internet. Obwohl er ohnehin ganz gut verdiente, erhoffte er sich mit dem Zocken den großen Gewinn. Doch das Konto seiner für die Spiele benützten Kreditkarte rutschte immer mehr ins Minus. Deshalb zweigte er bei seiner früheren Firma Geld ab. Die Malversationen flogen auf. In diesem Fall entging er aber noch einer Anzeige, weil er sich zur Gutmachung des Schadens verpflichtete.

Bei seinem darauffolgenden Arbeitgeber bediente er sich laut Staatsanwaltschaft wieder von den Firmenkonten, um seiner Spielleidenschaft zu frönen. Er glaubte seine Verluste durch ein neuerliches, erfolgreicheres Spiel wettmachen zu können. Mehr als 200-mal leitete er per elektronischer Überweisung Geld auf sein Kreditkartenkonto. Dabei war er nicht kleinlich: Es handelte sich um Zehntausender-Beträge pro Tag und später je 3.000 Euro bis zu fünfmal pro Tag. Dabei ging der Mann professionell vor. Das für sich abgezweigte Geld verbuchte er als Zahlungen an Lieferanten. Erst wenn diese mit einer Mahnung kamen, schickte er das Geld. Für die zahlreichen Überweisungen waren jeweils Transaktionscodes notwendig. Damit niemand merkte, dass er so viele benötigte, fing er die von der Bank zugeschickten aus der Post ab. Obendrein holte er sich noch einige Hunderter aus der Handkasse - vergleichsweise wenig im Vergleich zum Gesamtschaden von mehr als 1,115 Mio. Euro.

Sein Chef vertraute ihm völlig. Als 2011 die Bilanz für das vorangegangene Jahr zu erstellen war, fragte sich dieser: "Wo bleibt der Gewinn, obwohl wir gut gewirtschaftet haben?" - es fehlten fast 580.000 Euro. Der Buchhalter frisierte die Bilanz dahingehend, dass noch Forderungen an die Kunden beziehungsweise Forderungen der Lieferanten offen seien und machte weiter. Das ging drei Jahre gut - er profitierte von der guten Finanzlage seines Unternehmens. "Andere wären dadurch in den Konkurs gerutscht", gab der Richter zu bedenken. Als aber auf dem gewöhnlichen gut gefüllten Firmenkonto ein Minus entstand, flogen die Manipulationen auf. Der Angeklagte legte ein umfassendes Geständnis ab, zu dem er auch im Prozess noch stand. Sein Chef war großzügig: Der 43-Jährige wurde nicht sofort gefeuert, sondern nur ins Lager versetzt. Den Schaden sollte er von seinem Gehalt abstottern. Doch das war noch nicht das Ende: Bei der Einschulung seiner Nachfolgerin überwies er wieder Geld an sich.

Das Schöffengericht verurteilte ihn wegen des Verbrechens des betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauches und Veruntreuung. Er verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab - somit noch nicht rechtskräftig. Für das Gericht besteht die Chance auf eine nachträgliche Strafminderung: Der Chef des Angeklagten hat für ihn einen Anwalt organisiert, der einen Internet-Wettanbieter auf 950.000 Euro Schadenersatz verklagt hat, weil diesem die notwendigen Lizenzen fehlen würden. Er siegte schon in zwei Instanzen, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Wenn er das Geld bekäme, könnte er damit die Schadenssumme und damit die Strafe verringern. Der Richter empfahl ihm vor einem neuerlichen Arbeitsantritt eine Therapie gegen Spielsucht.

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