Steiermark

Oberärztin gab falsche Spritze: Patient tot

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Fataler Irrtum im LKH Graz: Keine näheren Angaben zum Ableben des Krebs-Patienten.

Der Blutkrebs-Patient, bei dem Anfang Dezember am LKH Graz im Rahmen einer Behandlung die Injektionen irrtümlich verwechselt wurden, ist am Montag an den gesundheitlichen Folgeschäden gestorben. Das gab das Klinikum Graz in den Abendstunden per Presseaussendung bekannt.

"Der Patient ist im Lauf des Nachmittags gestorben", erklärte LKH-Sprecherin Simone Pfandl-Pichler am späten Montagabend. Zu weiteren Angaben - etwa der genauen Todesursache oder der Frage, ob der Mann noch einmal das Bewusstsein erlangt hatte, nachdem er in den künstlichen Tiefschlaf versetzt worden war - war Pfandl-Pichler nicht bereit. Sie verwies auf die offenbar mit den Angehörigen akkordierte Presseerklärung, derzufolge es auf ausdrücklichen Wunsch der Familie keine weiteren Stellungnahmen geben wird. Die Medien wurden ersucht, dies zu respektieren.

Dem Patienten - einem Grazer Unternehmer - war vor drei Wochen ein Medikament, das für die intravenöse Verabreichung vorgesehen war, versehentlich ins Rückenmark injiziert worden. Der Mann hatte sich aufgrund seiner Leukämieerkrankung einer ambulanten Chemotherapie am Grazer Klinikum unterzogen. Er sollte am Tag des fatalen Irrtums zwei Substanzen erhalten - eine Ärztin verabreichte ihm allerdings die für die Vene vorgesehene Spritze fälschlicherweise ins Rückenmark.

Spital krempelt Prozeduren um
Das Spital sprach nach Bekanntwerden des Vorfalls von einem "beklagenswerten Individualfehler". Die betreffende Ärztin wurde beurlaubt, das Sicherungssystem verschärft. So überwacht jetzt ein zusätzlicher Arzt - bisher war ein Vier-Augen-Prinzip zwischen Arzt und Pflegeperson vorgesehen - die korrekte Verabreichung der Medikation. Zusätzlich zur Kennzeichnung werden nun Injektionen mit einem roten Informationshinweis versehen. Chemotherapeutika, die für eine intravenöse Gabe vorgesehen sind, werden nicht mehr als Spritze, sondern als Kurzinfusion aufbereitet, wodurch die Verabreichung über das Rückenmark entfällt.

Bei der Staatsanwaltschaft Graz sind bereits strafrechtliche Ermittlungen anhängig, die mit dem Ableben des Patienten in Richtung fahrlässiger Tötung - möglicherweise unter besonders gefährlichen Verhältnissen - ausgedehnt werden dürften.

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