Urteil im Prozess

Österreicher zog wegen 2,50 Euro vor das Höchstgericht

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Seit zehn Jahren kämpfte er für sein Recht, weil er damals in einer Therme den vollen Preis zahlen musste.

Ein Österreicher ist in Deutschland bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, weil er 2,50 Euro mehr Eintritt in eine bayrische Therme zahlen musste als die Einheimischen - nun hat er recht bekommen. Eine solche Preisgestaltung verstößt gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes, wie die Richter in Karlsruhe am Dienstag mitteilten.

Das Freizeitbad in Berchtesgaden nahe der Grenze zu Salzburg hatte allen Besuchern eine Ermäßigung um etwa ein Drittel gewährt, die aus den fünf Heimatgemeinden kamen, die das Bad betrieben. Der Österreicher musste den vollen Eintrittspreis zahlen.

Zehnjähriger Rechtsstreit

Der Mann streitet seit rund zehn Jahren für sein Recht. In den Vorinstanzen war er mit seiner Klage gescheitert. Das lasse sich "unter keinem Blickwinkel nachvollziehen", sagten jetzt die Karlsruher Richter. Zwar könnten Gemeinden ihre Einwohner bevorzugen - aber nur, wenn es dafür gute Gründe gibt, also zum Beispiel Auswärtige besonderen Aufwand verursachten. Das Bad sei aber gerade dafür ausgelegt, auch Besucher von weit her anzulocken.

Im Zweifel hätte das Oberlandesgericht München den Europäischen Gerichtshof einschalten müssen, hieß es. Denn auch das EU-Recht verbietet Diskriminierung. Das zuständige Amtsgericht Laufen muss in der Sache nun noch einmal entscheiden.
 

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