Notwehrüberschreitung

Onkel-Mord: Teilbedingt für 15-Jährigen

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Der Angeklagte Singh B. (15) wurde noch im Gerichtssaal enthaftet.

Der 15-jährige Schüler, der in der Nacht auf den 6. Februar 2010 in der elterlichen Wohnung in der Hippgasse in Wien-Ottakring seinen 37 Jahre alten Onkel erstochen haben soll, ist am Montagabend im Straflandesgericht einstimmig von der Mordanklage freigesprochen worden. Die Geschworenen billigten dem Burschen zu, zur Abwehr eines gegen ihn gerichteten Angriffs zu einem Küchenmesser gegriffen und dabei das gerechtfertigte Maß an Notwehr überschritten zu haben. Die Notwehrüberschreitung wurde als fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen qualifiziert und der 15-Jährige zu neun Monaten teilbedingter Haft verurteilt.

Bisher unbescholten
Von seiner Strafe wurden dem bisher unbescholtenen Jugendlichen sechs Monate unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Da er den unbedingten Strafteil bereits abgesessen hat - der 15-Jährige hatte sich seit Anfang Februar in U-Haft befunden, die ihm zur Gänze auf das Strafausmaß anzurechnen war -, ordnete Richter Norbert Gerstberger noch im Verhandlungssaal die unverzügliche Enthaftung des Schülers an. Dieser wurde von der Justizwache zwar zurück in die Jugendstrafanstalt Gerasdorf gebracht, allerdings nur, um seine dort befindlichen  Sachen abzuholen. Formal verließ der Bursch das Gerichtsgebäude auf freiem Fuß.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Rudolf Mayer erbat Bedenkzeit, Staatsanwalt Christian Mayer gab vorerst keine Erklärung ab.

Die Verhandlung hatte von Anfang an Zweifel genährt, ob der indische Staatsbürger Kala B. tatsächlich - wie von der Anklagebehörde angenommen - von seinem Neffen, der im Alter von fünf Jahren nach Österreich gekommen war, vorsätzlich zu Tode gebracht wurde. "Bei der Anklage handelt es sich um eine Vermutung, die auf Verdachtsmomenten beruht", betonte Verteidiger Rudolf Mayer. Er räumte ein, sein junger Mandant habe die Bluttat nach dem Auffinden der Leiche zwar gestanden, "aber Geständnisse sind daraufhin zu überprüfen, ob sie auch stimmen".

Betrunken und aggressiv
Fest steht, dass Kala B. am Abend des 5. Februar die Familie seines Bruders besucht hatte und dabei wieder einmal betrunken und aggressiv auftrat. Daher wurde der amtsbekannte Gewalttäter schließlich von der Mutter des 15-Jährigen aus der Wohnung gewiesen, in der sich auch die 14 und elf Jahre alten Geschwister des 15-Jährigen und zwei weitere Onkel aufhielten, wovon einer jedoch noch vor Kala B. ging. Der Vater des 15-Jährigen hielt sich Anfang Februar in Kanada auf.

Am frühen Morgen des nächsten Tages fand eine Hausbewohnerin im Stiegenhaus die Leiche von Kala B. Wie die Obduktion ergab, war dieser an den Folgen eines Bauchstichs verblutet. Nachdem in der Wohnung der Verwandten des 37-Jährigen ein blutiges Küchenmesser gefunden werden konnte, schien klar, dass es dort zu der tödlichen Auseinandersetzung gekommen sein musste.

Onkel kam zurück
Wie der 15-Jährige schließlich der Polizei erklärte, sei der Onkel in der Nacht, als sich bereits alle schlafen gelegt hatten, zurückgekommen und habe an der Tür geläutet. Er habe diese einen Spalt aufgemacht, den gewalttätigen Onkel aber nicht hineingelassen, sondern sich sicherheitshalber ein Messer geholt. Als er zur Tür zurückkehrte, sei es ruhig gewesen, weshalb er diese ganz geöffnet habe, um nachzusehen, ob Kala B. verschwunden war. Darauf habe dieser den Vorraum betreten, ihn angegriffen und zweimal gegen die Brust geschlagen. Da habe er mit dem Messer "hingestochen", so der 15-Jährige in seiner polizeilichen Einvernahme. Sein Onkel sei aus der Wohnung getorkelt, er habe die Tür zugemacht und sich schlafen gelegt.

Diese Darstellung bezeichnete der Angeklagte nun als zur Gänze erfunden. In Wahrheit habe er sich um 22.00 Uhr schlafen gelegt und sei erst in der Früh aufgewacht, als Polizeibeamte gegen die Tür klopften. Er habe noch mitbekommen, dass seine Mutter den lästigen Onkel wegschickte, jedoch keine Gewalttätigkeiten gesehen oder gar selbst gesetzt. Er sei "unschuldig" und habe "mit diesem ganzen Thema eigentlich nichts zu tun", stellte der Schüler vor den Geschworenen fest:  "Ich hatte Angst, dass sie meine Mutter einsperren und meine Geschwister ins Kinderheim kommen." Deswegen habe er die Tat auf sich genommen.

Ausführliches Beweisverfahren
Wie das ausführliche Beweisverfahren zeigte, gab es zumindest Verdachtsmomente, die zumindest für eine Mitwisserschaft der Mutter bzw. eines Onkels sprachen. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen beide jedoch frühzeitig mangels an Beweisen an. In der Verhandlung gegen den Sohn bzw. Neffen entschlugen sie sich der Aussage. Im Gegenzug war der 15-Jährige von der Polizei am späten Abend ohne Rechtsbeistand und Vertrauensperson vernommen worden. Auch Übersetzer war keiner zugegen, obwohl die Deutschkenntnisse des Burschen eher mangelhaft sind. Wie dieser auf Befragen des vorsitzenden Richters angab, wurde dem Jugendlichen vor dem Polizeiverhör auch dahingehend keine Rechtsbelehrung erteilt, dass er ein Anrecht auf einen anwaltlichen Beistand hat. Vielmehr sei ihm von einem Polizisten mit einer zusammengerollten Zeitung auf den Hinterkopf geschlagen und er aufgefordert worden, vor dem Staatsanwalt bei seinem Geständnis zu bleiben.
 

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