Nach Prozess in Wels

Pfleger gewürgt: Einweisung rechtskräftig

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Die Geschworenen sahen den 24-Jährigen als zurechnungsunfähig an.

Die Einweisung eines Somaliers, der einen Pfleger gewürgt hat, in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist rechtskräftig. Der Angeklagte hatte das Urteil in dem Geschworenenprozess vergangenen Donnerstag gleich angenommen, die Staatsanwaltschaft Wels hatte keine Erklärung abgegeben. Wie sie am Mittwoch mitteilte, akzeptiert auch sie den Spruch.

Die Geschworenen hatten in der Verhandlung einstimmig den Tatbestand der schweren Körperverletzung und den der gefährlichen Drohung - beides in (mehrheitlich bejahtem) zurechnungsunfähigem Zustand - verwirklicht gesehen, aber keine Mordabsicht. Bei den angeklagten Verstößen gegen das Verbotsgesetz gestanden sie dem 24-Jährigen einen Verbotsirrtum zu.

"Psychotischer Zustand ohne Realitätskontrolle"

Der Asylwerber wollte im Dezember 2016 während einer Kindervorstellung am Adventmarkt in Oberndorf bei Schwanenstadt aus dem Koran lesen. Besucher brachten ihn weg. Als die Polizei den Somalier befragte, soll er den Beamten gedroht haben, sie zu töten. Zudem ließ er sie wissen, dass er auch nach Österreich gekommen sei, um die Juden zu vernichten, denn "Adolf Hitler hat seine Arbeit nicht fertig machen können". Islamistisches wie "Wer nicht 'Aallahu Akbar' sagt, wird ermordet" bekamen die Ermittler ebenfalls zu hören. Wenige Tage später attackierte der Somalier dann in der forensischen Abteilung der Linzer Uniklinik einen Pfleger und würgte ihn.

Laut dem psychiatrischen Gutachter Ernst Griebnitz habe sich der Mann am Adventmarkt in einem "akut psychotischen Zustand ohne Realitätskontrolle" befunden und Stimmen gehört, die ihm befahlen, aus dem Koran zu lesen. Den Angriff auf den Pfleger beschrieb der Sachverständige als "Impulsdurchbruch", wie er bei psychotischen Erkrankungen nicht selten sei.

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