Prozess in Wien

19-Jährige leblos auf Parkbank abgelegt

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Dem 34-jährigen Wiener wird fahrlässige Tötung vorgeworfen.

Ein 34-jähriger Wiener, der im vergangenen November ein obdachloses Mädchen und ihren männlichen Begleiter in seiner Wohnung übernachten hatte lassen, musste sich am Montag wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen im Straflandesgericht verantworten. Als er am Morgen erwacht war, hatte er die 19-Jährige bewusstlos in seinem Doppelbett vorgefunden. Mit ihrem Begleiter trug er die Leblose aus der Wohnung und legte sie auf einer davor befindlichen Parkbank ab, nachdem er die Rettung verständigt und an seine Adresse bestellt hatte.

Staatsanwalt: "Nicht rechtzeitg Hilfe geholt"
Die Staatsanwaltschaft kreidete dem Angeklagten an, nicht rechtzeitig für ärztliche Hilfe gesorgt zu haben. Für diesen war dieser Vorwurf nicht nachvollziehbar. Er habe den Begleiter des Mädchens, den er vom Sehen her kannte, zufällig getroffen und sei von diesem um einen Schlafplatz gebeten worden: "Fremde Leute in der Wohnung ist nicht so meins. Aber sie haben mir leidgetan. Es war kalt draußen. Es ist nicht lustig auf der Straße bei dieser Kälte. Ich hab nicht Nein sagen können."

Opfer hatte schwere Drogenprobleme
Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass das Mädchen ein massives Drogenproblem hatte, sagte der nach eigenen Angaben mit Suchtgift nicht vertraute 34-Jährige ("Ich trinke auch keinen Alkohol"). Erst zwei Tage vorher war die 19-Jährige vorübergehend im Spital gelandet, nachdem man sie bewusstlos in einer U-Bahn aufgelesen hatte.

"Sie hat zwar blaue Lippen gehabt. Aber sie war normal. Sie hat normal gesprochen und normal ausgeschaut", erinnerte sich der Angeklagte an die junge Frau. Diese habe in seiner Wohnung noch ein Glas Wasser getrunken und sich dann schlafen gelegt.

Rettung verständigt, dann Opfer im Park abgelegt
In der Nacht sei ihm nichts aufgefallen. In der Früh, als er merkte, dass mit dem Mädchen "etwas nicht gestimmt hat", habe er zunächst die Rettung gerufen: "Dann habe ich total die Panik bekommen. Ich wollte nicht, dass das in meiner Wohnung ist, weil ich keine Schwierigkeiten haben wollte." Daher habe er sie aus der Wohnung geschafft.

Verteidiger: "Mandant am nicht schuld Tod des Mädchens"
Nach Ansicht des Verteidigers war das Verhalten des Angeklagten keineswegs kausal für das Ableben der 19-Jährigen. Sein Mandant habe umgehend Hilfe geholt, als ihm der ernst der Lage bewusst war, das Eintreffen des Rettungswagens abgewartet und diesen sogar noch "eingewiesen".

Opfer starb im Wilheminenspital
Das Mädchen wurde ins Wilhelminenspital gebracht, doch kam die ärztliche Hilfe für sie zu spät. Wie die Obduktion ergab, hatte sie am vorangegangen Tag Schlafmittel und Opiate konsumiert. Sie dürfte im Schlaf an ihrem eigenen Erbrochenen erstickt sein.

Verhandlung vertagt
Die Verhandlung wurde zur Ladung des Begleiters der 19-Jährigen auf unbestimmte Zeit vertagt.

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