Bundesheer

Prozess um Massen-Crash auf A22 am Montag

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Vier Bundesheer-Angehörige und ein Autofahrer in Korneuburg sind angeklagt.

Die für eine Frau tödliche Massenkarambolage auf der A22 (Donauufer-Autobahn) bei Korneuburg im Jänner 2009 wird am kommenden Montag (8. März) am Landesgericht Korneuburg verhandelt. Fünf Angeklagte müssen sich vor Einzelrichter Gernot Braitenberg-Zennenberg verantworten. Der Prozess ist bis 15.30 Uhr angesetzt. Ein Urteil wird daher noch am Montag erwartet.

Vier Bundesheer-Angehörigen - dem Übungsleiter, einem Unteroffizier und zwei Korporälen - wird fahrlässige Gemeingefährdung mit Todesfolge zur Last gelegt. Einem Autofahrer wird fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vorgeworfen. Den Angeklagten drohen jeweils bis zu drei Jahre Haft.

Die Karambolage passierte am 22. Jänner 2009. Durch plötzlich auftretenden Nebel wurden sieben Autos in den Unfall verwickelt, eine Frau starb. Von der Exekutive wurde ermittelt, dass der starke Rauch "vermutlich durch die Zündung pyrotechnischer Gegenstände" entstanden war. In der Folge geriet das Bundesheer in Kritik: 260 Meter vom Unfallort entfernt wurden zu diesem Zeitpunkt vom Heer auf einem Übungsgelände Nebelhandgranaten gezündet.

Bei der Verhandlung am Montag werden neben den Beschuldigten auch 15 Zeugen aussagen. Außerdem sind drei Sachverständige - ein Gerichtsmediziner, ein Meteorologe und ein Verkehrstechniker - geladen.

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