Familie verurteilt

Psychisch Kranken ans Bett gefesselt

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Wegen Freiheitsentziehung wurde eine Familie in Salzburg zu einer Haftstrafe von 12 bzw 18 Monaten verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Viereinhalb Tage ist ein psychisch Kranker von seinen Eltern und seinem Bruder im Bezirk Hallein ans Bett gefesselt worden - aus Angst, der 24-Jährige könnte sich das Leben nehmen, erklärten die drei wegen Freiheitsentziehung angeklagten Familienmitglieder am Mittwoch vor einem Schöffensenat am Landesgericht Salzburg. Aufgrund ihrer "erheblich verminderten Schuldfähigkeit" erhielten sie ein mildes, bereits rechtskräftiges Urteil: 18 Monate bedingt für die Eltern, zwölf Monate bedingt für den Bruder des Opfers.

Ihre Betroffenheit und Verzweiflung, sich strafbar gemacht zu haben, stand den Beschuldigten während der Einvernahme durch Senatsvorsitzenden Wilhelm Longitsch ins Gesicht geschrieben. Teilweise unter Tränen erklärte die Mutter (48), dass sie ihrem Sohn keinesfalls wehtun, sondern ihn vor sich selbst schützen und verhindern wollten, dass er erneut in eine Klinik komme, wo er schon einmal schlechte Erfahrungen gemacht habe. "Wir hatten damals das Gefühl, wenn wir ihn gehen lassen, liefern wir ihn aus."

Fenstersprung
Auslöser der "Freiheitsentziehung unter besonderen Qualen" und der "schweren Körperverletzung" war Wahnvorstellungen des Mannes am 14. November 2009. Die Eltern saßen mit den zwei Söhnen im Wohnzimmer vor dem Fernseher im ersten Stock des Einfamilienhauses. Plötzlich sprang der Erkrankte durch das geschlossene Fenster. Er blieb zwei Meter unterhalb auf dem Bauch am Asphalt liegen. Die drei sprangen nach und brachten ihn zurück ins Haus. Der Schock war groß. Der 24-Jährige glaubte, er sei ein Massenmörder, seine Schwestern seien umgebracht worden, erzählten sie.

Gefesselt
Ein hellhörig gewordener Arzt und eine Krankenschwester der benachbarten Klinik boten ihre Hilfe an, doch die Familie lehnte ab. Auch die Polizei wurde mit den Worten, es sei nur eine Rangelei gewesen, abgewimmelt. Eineinhalb Stunden hätten sie den wild um sich schlagenden Sohn festgehalten, schilderte der Vater (54), dann ließen die Kräfte nach. Mit Schals banden sie ihn ans Bett, die Arme wurden abgewinkelt über den Kopf fixiert, die Füße am Bettende. Der Sohn holte am Abend auf Aufforderung des Vaters zwei, drei Zentimeter breite Zurrgurte, die sie während der Nacht über den Bauch und die Oberschenkel banden.

Die Eltern, die den Gefesselten nie alleine im Zimmer ließen, wie Verteidiger Kurt Jelinek betonte, fütterten ihn, gaben ihm mit einem Strohhalm zu trinken und einen Gefriersack zum Urinieren. Wenn er laut schrie, hielten sie ihm einen Waschlappen vor dem Mund. Mit Streicheln und Duftkerzen hätten sie versucht, ihm die Situation so angenehm wie möglich zu machen. "Wir glaubten, sein Zustand werde sich mit der Zeit wieder bessern", sagte die Mutter. Nach einem neuerlichen Anfall verständigten sie am fünften Tag dann doch die Rettung. In der Christian-Doppler-Klinik wurde eine Schizophrenie festgesellt.

Heute gestanden die Angeklagten ein, dass ihre Handlungsweise falsch war. Der Festgebundene "war absolut bewegungsunfähig. Er hatte an den Gelenken tiefe Fleischwunden und an den Armen Lähmungserscheinungen", sagte Staatsanwältin Sabine Krünes. "Ein Festhalten mag für eine kurze Phase gelten, doch dann hätte man die Polizei und Rettung verständigen müssen." Auch wenn die drei eine Körperverletzung nicht beabsichtigt hätten, "sie wurde zumindest in Kauf genommen".

Mindeststrafe
Der Erkrankte ist mittlerweile wieder zu Hause. Laut einer behandelnden Ärztin geht es ihm gut, er kann wieder arbeiten. Mildernd wertete der Richtersenat das reumütige Geständnis und die Unbescholtenheit der Beschuldigten. "Sie machen gemeinsam eine Familientherapie. Der Senat ist von einer günstigen Zukunftsaussicht ausgegangen", erläuterte der Vorsitzende. Der Sohn fasste deshalb die Mindeststrafe aus, weil er eine untergeordnete Rolle eingenommen habe. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Haft.

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