Entlassung zu früh

Psychisch Kranker drohte Ex-Freundin mit dem Tod

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Zwei Wochen nach seiner Entlassung drohte er der Ex-Freundin bereits.

Ein gefährlicher psychisch Kranker ist im Vorjahr offenbar zu früh aus dem Maßnahmenvollzug entlassen worden. Keine zwei Wochen später bedrohte der Mann seine Ex-Freundin, deren Anwältin und seine Bewährungshelferin per E-Mail mit dem Tod. Alle drei waren überzeugt, dass vom 42-Jährigen eine reale Gefahr ausging. Am Dienstag wurde er in Wien nach einer turbulenten Verhandlung wieder eingewiesen.

Massive Drohungen
Nachdem er seine Ex-Freundin mit wüsten Drohungen eingedeckt und überdies beharrlich verfolgt hatte, wurde der Mann auf Basis eines psychiatrischen Gutachtens im Jahr 2012 in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher untergebracht. Er lehnte jegliche Behandlung ab und behauptete, völlig gesund zu sein.

Entlassung zu früh
Nach insgesamt dreijähriger Anhaltung hielt das zuständige Landesgericht Steyr den Zeitpunkt für gekommen, um den Mann gegen Auflagen - unter anderem wurde Bewährungshilfe angeordnet - wieder auf freien Fuß zu setzen. Am 30. Jänner 2015 öffneten sich für den 42-Jährigen die Gefängnistore. Bereits am 9. Februar schrieb er erstmals der Rechtsvertreterin seiner Ex-Freundin und kündigte an, er werde "vorbeikommen". Am 12. Mai folgte ein Mail, in dem er der Anwältin, der Ex-Freundin und der ihm zugeteilten Bewährungshelferin mitteilte: "Ihr müsst alle sterben, das müsst ihr. Ich freu mich so sehr, dass ihr alle sterben müsst." Vor allem die Ex-Freundin, die bereits erheblich unter den Nachstellungen und Drohungen des 42-Jährigen gelitten hatte, fürchtete sich. Die drei Frauen erstatteten Anzeige.

Sachlage nicht ausreichend genug
Für die zuständige Staatsanwaltschaft Wien war die Sachlage nicht ausreichend, um die vorläufige Anhaltung des psychisch Kranken anzuordnen, obwohl der Verein Neustart sich bereits ans Wiener Landesgericht gewandt und die Bewährungshilfe abgelehnt hatte, weil mit dem 42-Jährigen kein Betreuungsverhältnis möglich sei. Ein Drei-Richter-Senat musste erst die bedingte Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug widerrufen, um den Mann vorerst wieder aus dem Verkehr ziehen zu können. Er wurde vorläufig in der für geistig abnorme Straftäter konzipierten Justizanstalt Asten untergebracht. Der erfahrene Gerichtspsychiater Heinz Pfolz wurde mit der Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens betraut.

Psychologisches Gutachten
Pfolz bescheinigte dem 42-Jährigen ein ausgeprägtes Wahnsystem. Infolge seiner anhaltenden wahnhaften Störungen sei der Mann zurechnungsunfähig. Die Zukunftsprognose sei ungünstig, da das Verhalten des Betroffenen von aggressivem Vorgehen gegenüber anderen gekennzeichnet sei. Bereits vor Jahren hätte der 42-Jährige gemeint, "etwas" aus dem Körper seiner Ex-Freundin "herausholen" zu müssen, wobei es keine Rolle spiele, wenn es sich dabei um ihre Leiche handle. Ein Gewaltausbruch sei "jederzeit möglich", betonte der Gerichtspsychiater, der auf die fehlende Krankheitseinsicht und die nach wie vor nicht gegebene Therapiewilligkeit des 42-Jährigen verwies.

Angeklagter rastete aus
Darauf flippte der Betroffene zumindest verbal aus. Er bezeichnete Pfolz als "Straftäter" und "völlig unfähigen Sachverständigen, der mir Krankheiten aufschwatzt". Bei dessen Ausführungen handle es sich um "esoterische Privatreligion". Er werde vom Gutachter "nicht respektiert. Ich bin psychisch vollkommen gesund. Ich brauche die Medikamente nicht", bemerkte der 42-Jährige.

Urteil
Nach 15-minütiger Beratung gab das Gericht dem Unterbringungsantrag Folge. Die vorsitzende Richterin Petra Poschalko verwies auf das Gutachten des Sachverständigen und betonte, dem 42-Jährigen wäre es gerade darauf angekommen, die Empfängerinnen seiner Mail in Furcht und Unruhe zu versetzen: "Wäre Zurechnungsfähigkeit gegeben, würde eine gefährliche Drohung vorliegen. Das sind keinesfalls Scherzerklärungen."

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