Weitere Verdachtsfälle

Rinder-TBC: Sechs Vorarlberger Höfe gesperrt

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In den vergangenen Wochen kamen fünf weitere Verdachtsfälle hinzu.

In Vorarlberg sind derzeit sechs Höfe wegen des Verdachts einer Rinder-TBC-Infektion gesperrt. Nachdem kurz nach Jahresbeginn in Silbertal (Bez. Bludenz) ein Verdachtsfall aufgetreten war, wurden nun in fünf weiteren Rinderbetrieben positive Hauttests registriert. Betroffen sind drei Höfe im Montafon sowie zwei im Klostertal, teilte die Landesveterinärabteilung am Dienstag per Aussendung mit.

In den nun zusätzlich gesperrten Betrieben trat jeweils ein Verdachtsfall auf, die positiv getesteten Tiere wurden bereits diagnostisch getötet. In drei Fällen wurde der TBC-Erreger nach dem positiven Hauttest auch im nachfolgenden Schnelltest nachgewiesen, bei zwei Rindern blieb der Befund nach der Untersuchung der Organe negativ.

Vorläufige Sperre

Trotzdem müssen - auch bei negativem Befund - die Höfe vorläufig gesperrt bleiben, bis nach einer weiteren Untersuchung des Bestands nach sechs Wochen hoffentlich Entwarnung gegeben werden kann. Über Betriebe, in denen der TBC-Erreger vorkam, wird eine viermonatige Sperre verhängt. Während dieser Zeit wird der gesamte Viehbestand zwei Mal untersucht.

Vorarlberg hatte bereits in den vergangenen Jahren mit Rindertuberkulose zu kämpfen, deshalb wurden 2016 über 9.000 Tiere untersucht. Dabei wurde bei 30 Rindern TBC nachgewiesen, als Risikogebiete kristallisierten sich - wie auch jetzt wieder bestätigt wurde - speziell das Kloster- und das Silbertal heraus. Auch in diesem Jahr werden rund 9.000 Rinder kontrolliert, mehr als die Hälfte der Untersuchungen wurden bereits durchgeführt.

Übertragbare Tierseuche

Rindertuberkulose ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die auf den Menschen übertragbar ist. Der Erreger hat eine Inkubationszeit von bis zu zwei Monaten, darauf folgt eine oft lange Latenzphase. Ein Mensch kann sich über Rohmilch, rohes Fleisch und bei der Schlachtung infizieren, aber auch durch Einatmen des Erregers in verseuchten Ställen. Unmittelbare Gefahr für den Konsumenten besteht aufgrund der vielfältigen Untersuchungen, Pasteurisierung und Sicherheitsmaßnahmen aber nicht.
 

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