Wiener Neustadt

Schlepper-Prozess: Angeklagte kommen frei

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Staatsanwältin "aus Gründen der Verhältnismäßigkeit" zu Schritt veranlasst.

Der Wiener Neustädter Schlepper-Prozess gegen acht Angeklagte, darunter ehemalige Servitenkloster-Flüchtlinge, hat am Donnerstag mit einem Knalleffekt begonnen: Nach nur fünf Minuten beantragte Staatsanwältin Gunda Ebhart die Enthaftung aller Beschuldigten. Sie hatten sich seit Juli 2013 in U-Haft befunden, zwei davon wurden zwischenzeitlich entlassen.

Sie sehe sich "aus Gründen der Verhältnismäßigkeit" zu diesem Schritt veranlasst, begründete die Staatsanwältin den Antrag. Richterin Petra Harbich hatte am Vortag nach dem für heute geplanten Abschluss der Beschuldigtenvernehmungen eine Vertagung des Verfahrens in den Raum gestellt bzw. angekündigt. Sie sprach von "Faktenidentitäten und -überschneidungen" und ließ anklingen, dass der Akt nochmals überarbeitet werden sollte.

Nach dem Antrag der Staatsanwältin wurde die Verhandlung zur Entlassung der Angeklagten aus der U-Haft kurz unterbrochen. Zur Fortsetzung um 10.00 Uhr sollten die Beschuldigten auf freiem Fuß wiederkehren.

"Taktischer Rückzug"

Clemens Lahner aus der Anwaltsriege der Männer aus Pakistan, Indien und Afghanistan wertete den Schritt als "taktischen Rückzug der Staatsanwaltschaft". Die Verteidiger hätten heute nach der Beschuldigtenbefragung Enthaftungsanträge stellen wollen.

Das Verfahren hatte am 17. März begonnen und sollte nach dem ursprünglichen Plan nach 14 Verhandlungstagen am 6. Mai mit einem Urteil enden. Gestern allerdings kündigte die Richterin eine Vertagung an.

Den Angeklagten wird Schlepperei zur Last gelegt. Sie sollen im Rahmen einer kriminellen Vereinigung bei der illegalen Einschleusung von Asiaten mitgeholfen haben sollen. Die meisten von ihnen sorgten als Asyl-Aktivisten für Schlagzeilen: Sie machten bei der Besetzung der Wiener Votivkirche mit, vier lebten dann im Servitenkloster.

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