1 Jahr Gefängnis

Sex-Attacke in Amstetten: Afghane zu Haft verurteilt

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Schöffensenat am LG Korneuburg sah im Zweifel von Vergewaltigungsversuch ab

Ein minderjähriger afghanischer Asylwerber, der zwei junge Mütter auf einem Spazierweg im Mostviertel attackiert hatte, ist am Mittwoch am Landesgericht Korneuburg wegen sexueller Belästigung und geschlechtlicher Nötigung zu einem Jahr unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er verzichtete auf Rechtsmittel, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab - damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Dazu wurden von einer bedingten Entlassung drei Monate widerrufen und für den offenen Rest die Probezeit auf fünf Jahre verlängert. Die Vorhaft des 17-Jährigen seit Anfang August wird angerechnet.

"Das Gericht hat keinen Zweifel, dass hier kein Jugendlicher vor uns sitzt, sondern ein junger Erwachsener", meinte Richter Rainer Klebermaß zum Strafausmaß, das zwar im unteren Bereich angesiedelt sei, aber es sei "kein Platz" für eine bedingte oder teilbedingte Strafe. Im Zweifel habe der Schöffensenat zugunsten des Angeklagten den Vorfall nicht als Vergewaltigungsversuch, sondern "nur" als geschlechtliche Nötigung bewertet.

Mildernde Umstände

Mildernd waren das Alter unter 21, dass es beim Versuch geblieben und die Gewaltanwendung nicht brutal war. Erschwerend wirkten sich die einschlägige Vorstrafe, der rasche Rückfall und das Zusammentreffen von Vergehen und Verbrechen aus. Die Verantwortung des Beschuldigten, der Vorfall sei eine Erfindung der Opfer, sei eine unglaubwürdige Schutzbehauptung, sagte der Richter.

Abschließend erklärte Klebermaß: "Es bleibt zu bedauern, dass Sie das - in den Medien breit getretene - Klischee des hormongesteuerten, zu Gewalt neigenden, integrationsunwilligen Flüchtlings erfüllen." Es gehe nicht an, dass zwei Mütter mit Kinderwagen nicht unbehelligt spazieren gehen könnten.
 

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