Höchstrichter kippen Bescheide

Shoppingcenter Seiersberg vor der Schließung

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Paukenschlag durch die Verfassungsrichter, 2.500 Jobs sind nun bedroht.

Seit Jahren tobte ein Rechtsstreit, ob das größte Einkaufszentrum der Steiermark in Seiersberg korrekt von der Gemeinde Seiersberg bewilligt worden ist – nun haben die Verfassungsrichter eine Verordnung der Gemeinde aus dem Jahr 2002 (!) aufgehoben und auf 54 Seiten begründet, weshalb die Bewilligung rechtswidrig ist. Vereinfacht dargestellt, geht es darum, dass die Shoppingcity Seiersberg als fünf einzelne Einkaufszentren genehmigt worden ist, weil die Anlage als ein einziges Zentrum nicht bewilligt hätte werden dürfen.

Nun tickt die Uhr, weil die Höchstrichter bis zum 15. Jänner 2017 eine Frist gesetzt haben, um eine rechtlich korrekte Bewilligung zu erlassen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird das Einkaufszentrum normal weitergeführt. Gibt es keine Lösung, muss Seiersberg ab 16. Jänner zusperren. Betroffen wären davon mehr als 2.500 Mitarbeiter.

Lösung gesucht

Gemeinde und Land suchen nach einer Notlösung. Trotz anderer gesetzlicher Bestimmungen könnte es eine Sonderregelung mit einer Einzelverordnung geben. Für die Betreiber ist die Entscheidung „nicht nachvollziehbar“, das Land hat alle Verordnungen geprüft und sein Okay gegeben.

Gerichtsentscheid löst eine heftige politische Debatte aus

„Ich verstehe nicht, dass ein Unternehmen mit 2.100 Arbeitsplätzen plötzlich auf Betreiben eines Konkurrenten vor dem Aus steht“, sagt Seiersberg-Ortschef Werner Baumann (SPÖ). Er befürchtet ein Millionenminus in der Gemeindekasse und sei „fassungslos über die Skrupellosigkeit“.

Landesrat Anton Lang (SPÖ) hofft auf eine Sonderlösung, die sei freilich von Auflagen abhängig. „Das Verfahren läuft.“

Erfreut zeigt sich die KPÖ, die gegen Einkaufszentren auftritt: Das Höchstgericht habe den Wildwuchs in der Steiermark gestoppt. Für die Grünen ist Seiersberg ein Super-GAU. Das Land stehe vor den Trümmern verfehlter Politik.

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