Graz

Skandal-Urteil nach Nazi-Todesanzeige

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Der Geshcäftsführer eines rechten Hetzblattes wurde freigesprochen.

Der "Aula"- Geschäftsführer ist am Dienstag im Grazer Straflandesgericht vom Vorwurf der Wiederbetätigung freigesprochen worden. Er hatte eine Todesanzeige an eine Zeitung weitergeleitet, in der ein "Untersturmführer" betrauert wurde. "Seine Ehre hieß Treue" war da auch zu lesen, und das reichte für eine Anklage, von der ihn die Geschworenen allerdings einstimmig freisprachen.

"Seine Ehre heißt Treue"
Die Anzeige erschien im Mai 2015 in der "Kleinen Zeitung" und sorgte für einige Irritation: Unter dem Namen des Verstorbenen stand nämlich "Untersturmführer", das Geburts- und das Sterbedatum waren mit Runen versehen und zuletzt war noch zu lesen: "Seine Ehre hieß Treue!" Gestorben war ein 95-jähriger Steirer, der laut Staatsanwalt Johannes Winklhofer "ein glühender Anhänger der Nazis war." Verfasst hatte den Text ein 65-jähriger Freund des Verstorbenen, der ebenfalls angeklagt war, aber an die Zeitung weitergeleitet hatte sie der Geschäftsführer der FPÖ-nahen und vom Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands (DÖW) als rechtsextrem eingestuften "Aula", Martin Pfeifer.

"Eine Todesanzeige ist eine Todesanzeige, damit will man jemandem die letzte Ehre erweisen", so Verteidiger Bernhard Lehofer. Pfeifer selbst erklärte, er habe den Zweitangeklagten nur einige Male getroffen. "Beim Akademikerball?", konnte sich Richter Christoph Lichtenberg nicht verkneifen. "Ja, auch", antwortete der Befragte. Bei der Anzeige habe er "nur drübergelesen", sie dann aber sofort weitergeleitet "es hat mich auch nicht interessiert", betonte er. "Das ist so ein kurzer Text, den liest man doch ganz", warf Staatsanwalt Winklhofer ein. Lehofer führte aus, dass es in einem nahezu gleichen Fall in Graz die Einstellung eines Verfahrens gegeben hatte mit der Begründung, dass der SS-Spruch nur dann einen Strafbestand darstelle, wenn er ganz korrekt zitiert wird, und zwar "Meine Ehre heißt Treue."

Waffen-SS
Der Zweitangeklagte, ein pensionierter Baumeister, hatte die Anzeige nach Vorgaben seines verstorbenen "väterlichen Freundes", verfasst. Er schilderte, dass der 95-Jährige gerne "Mitglied der Waffen-SS" im Text gehabt hätte, aber "das haben wir weggelassen." Und "Goldenes HJ-Abzeichen" änderte er selbst in "Goldenes Jugendabzeichen" um. An "Seine Ehre hieß Treue" wurde aber nicht gerüttelt, das blieb stehen. Da es aber nicht ganz genau dem Wortlaut der SS entspricht, billigten die Geschworenen dem Angeklagten zu, dass er der Meinung war, dass er so etwas schreiben dürfe. Die Zeitung hatte sich übrigens von der Anzeige schärfstens distanziert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

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